Demokratie leben!
Überblick
„Demokratie leben!" ist das größte Bundesprogramm zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. Im Bundeshaushalt 2026 sind 209 Millionen Euro eingeplant (Aufstockung um 9 Mio. gegenüber 200 Mio. in 2025; 2024 noch 182 Mio. nach BT-Drs. 21/1208) — die Stiftung Aktive Bürgerschaft dokumentiert die 9-Mio.-Aufstockung als Teil des Einzelplan 17 unter Bildungsministerin Karin Prien.[1]
Das Programm wurde 2014 angekündigt und startete im Januar 2015 unter Manuela Schwesig (SPD, Familienministerin) mit einem Anfangsbudget von 40,5 Mio. €. Nachfolgerinnen Franziska Giffey (SPD, 2018–2021, Aufstockung über 120 Mio. auf 150 Mio.) und Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen, 2022–2025, 182 Mio.) bauten es aus. Paus trieb zudem das Demokratiefördergesetz voran, das eine dauerhafte gesetzliche Grundlage schaffen sollte — primär die FDP blockierte das Vorhaben innerhalb der Ampel-Koalition (FDP-Abgeordneter Max Mordhorst: „in dieser Form nicht"; FDP forderte die Wiedereinführung einer Extremismusklausel), CDU/CSU lehnten zusätzlich ab; nach dem Ampel-Aus November 2024 wurde das Gesetz nicht mehr verabschiedet.[2]
Seit Mai 2025 ist Karin Prien (CDU) Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Ressort umbenannt zu BMBFSFJ). Im Januar 2025 startete die 3. Förderperiode 2025–2032 auf Basis der geänderten Förderrichtlinie vom 20. November 2024; das Programm ist in fünf Bereiche gegliedert (bundeszentrale Infrastruktur, Landes-Demokratiezentren, kommunale Partnerschaften für Demokratie, Innovationsprojekte, Extremismusprävention im Strafvollzug und Bewährungshilfe).[2]
Verwaltet wird das Programm vom BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) über drei Referate: Referat 601 „Demokratie leben!, Berlin" (Auguste-Viktoria-Str. 118, Grundsatz und Programmkommunikation) sowie Referate 602 und 603 „Demokratie leben!, Schleife I+II" (Spremberger Str. 31, Antragsberatung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung).[16]
Unter der CDU-Vorgängerin Kristina Schröder (2009–2013) hatten die Vorgängerprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz stärken" und „Initiative Demokratie stärken" auch eine Linksextremismus-Komponente und eine sogenannte Extremismusklausel umfasst (schriftliches Bekenntnis zum Grundgesetz, auch für Kooperationspartner). Schwesig hob die Klausel im Februar 2014 auf und kündigte am 1. Juli 2014 das Nachfolgeprogramm „Demokratie leben" an, das den Linksextremismus-Schwerpunkt deutlich reduzierte. Frühere Programmlinien gehen bis zum „Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt" (AgAG) 1992–1997 zurück.[17]
Finanzierung
Förderstruktur
Die Mittel fließen über mehrere Ebenen: Bundesprogrammzentrale → Landesdemokratiezentren → lokale Partnerschaften → einzelne Träger. Auf jeder Ebene entstehen Verwaltungskosten, die den tatsächlich wirksamen Anteil der Fördermittel reduzieren.[3]
Mittelverteilung
Die größten Einzelzuwendungen gehen an etablierte Organisationen wie die Amadeu Antonio Stiftung, Aktion Courage e.V. und das Deutsche Jugendinstitut. Viele dieser Organisationen erhalten seit Jahren kontinuierlich Förderung ohne erkennbare Wirkungsnachweise.[4]
Verflechtungen
Die geförderten Organisationen bilden ein dichtes Netzwerk gegenseitiger Abhängigkeiten und Querverweise. Zentrale Akteure:
Zahlreiche Personalüberschneidungen zwischen Programmgremien, Gutachterkommissionen und geförderten Organisationen sind dokumentiert. Mehrere Gutachter, die über Förderanträge entscheiden, sind gleichzeitig bei geförderten Trägern beschäftigt.[5]
Zentrale Verflechtung — Evaluation durch geförderte Institute: Die wissenschaftliche Programmevaluation wird durch das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) durchgeführt — alle drei Institute werden vom selben Bundesministerium gefördert, das sie bewerten sollen. Bundesministerin Karin Prien (CDU) selbst hat diese Konstruktion als „Compliance-Frage" charakterisiert.[18] Der Bundesrechnungshof hatte bereits 2022 in einer abschließenden Prüfungsmitteilung an das BMFSFJ moniert, dass „eine ordnungsgemäße Zielerreichungskontrolle nicht möglich ist, wenn konkrete Ziele, geeignete Indikatoren und ein dokumentierter Ausgangszustand fehlen" — der Volltext wurde 2024 publiziert (URL-Pfad /Berichte/2024/ ist Veröffentlichungsjahr, nicht Berichtsdatum).[3]
Recherche-Dashboard
Das interaktive Dashboard zeigt Finanzströme, Netzwerkverbindungen und Personalverflechtungen im Detail:
Kritik & Kontroversen
Der Bundesrechnungshof hat in seiner abschließenden Prüfungsmitteilung an das BMFSFJ aus dem Jahr 2022 (Veröffentlichung des Volltexts 2024) die mangelnde Wirkungskontrolle des Programms moniert. Wesentliche Kritikpunkte sind die fehlende Unabhängigkeit der Programmevaluation, da geförderte Institute (DeZIM, DJI, ISS) das Programm gleichzeitig bewerten und Mittel daraus erhalten; die intransparente Mittelvergabe an Organisationen mit politischer Ausrichtung; sowie der Aufbau dauerhafter Abhängigkeitsstrukturen statt befristeter Projektförderung.[6]
Asymmetrie der Förder-Schwerpunkte: Daten der Bundesregierung zeigen für 2019, dass 63 % der geförderten kommunalen „Partnerschaften für Demokratie" Rechtsextremismus als Arbeitsschwerpunkt nannten, 19 % Islamismus und nur 1 % Linksextremismus — bei laut Verfassungsschutzberichten ähnlich hohen Personenpotenzialen rechts (33.900) und links (34.700). Bundesregierung und Programmleitung dementierten Vorwürfe einer „Antifa-Förderung" („Wir fördern da nicht die Antifa", vorwärts), AfD und Union werfen dem Programm dennoch eine ideologische Schlagseite vor.[19]
Im Oktober 2025 sorgte die Apollo News-Recherche zu Förderempfängern, die explizit gegen die CDU mobilisierten, für eine breitere mediale Auseinandersetzung. Cicero publizierte daraufhin eine Sondernummer mit dem Titel „Die NGO-Republik". Die Amadeu Antonio Stiftung bezeichnete die Berichterstattung ihrerseits als „Hasswelle gegen die Zivilgesellschaft".[20]
BfV-Geheim-Überprüfung 51 Projektträger (2018)
2018 wurde bekannt, dass das BMFSFJ unter Familienministerin Franziska Giffey (SPD) das Bundesamt für Verfassungsschutz unter dem damaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen 51 Projektträger des Programms ohne deren Wissen auf „verfassungsschutz-relevante Erkenntnisse" überprüfen ließ. Keiner der betroffenen Träger wurde über die Überprüfung informiert. taz, der Verband der Beratungsstellen (VBRG) und der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) kritisierten die geheimdienstliche Durchleuchtung scharf.[21] Die Klage einer NGO auf Auskunft über die geprüften Träger wurde am 7. Dezember 2020 vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Im Frühjahr 2026 berichtete nd-aktuell, dass nun auch unter Bundesministerin Karin Prien wieder eine NGO-Durchleuchtung erfolge — Kontinuität, nicht Bruch.[22]
Einzelfälle
BIWOC* Rising (Berlin-Kreuzberg): Die als gemeinnützige UG eingetragene Organisation betreibt einen Coworking-Space mit Café an der Dresdener Straße 11, der laut Eigenangabe als „intersectional safer space" ausschließlich für „BIWoC und TINBIPoC"-Personen offensteht (Black, Indigenous and Women of Color sowie trans*, inter* und non-binary People of Color). Zwischen 2021 und Ende 2024 flossen laut Förderlisten des BMFSFJ insgesamt rund 662.450 € aus „Demokratie leben!" an BIWOC Rising. Anfang Mai 2026 sorgte die Förderung für eine breite mediale Kontroverse (Tichys Einblick, Apollo News, NIUS), AfD-Bundessprecherin Alice Weidel kommentierte den Vorgang öffentlich auf X.[23]
„Radikale Töchter" (BMI-Kollateralschaden, 2026): Das Programm „Couragemuskeltraining" der Organisation hatte im Frühjahr 2025 von der bpb eine vorläufige Förderzusage über das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe" (BMI) erhalten. Nach der Bundestagswahl 2025 stoppte das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt die zugesagte Förderung mit Erlass vom 5. Januar 2026 „ohne Begründung", nachdem die Gründerin der „Radikalen Töchter" eine Petition gegen Bundeskanzler Friedrich Merz initiiert hatte. „Frag den Staat" und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützen die Klage gegen die Ablehnung. Der Vorgang ist nicht direkt aus „Demokratie leben!", er beleuchtet aber die parallele Praxis politischer Steuerung in der bundesgeförderten Demokratiearbeit.[24]
BT-Drs. 20/15035 — taktisches Timing: Die Kleine Anfrage von CDU/CSU mit 551 Einzelfragen zu 17 Trägern wurde am 24. Februar 2025 — einen Tag nach der Bundestagswahl — bei der noch geschäftsführenden Ampel-Bundesregierung eingereicht. Die taz dokumentiert das Timing als parlamentarische Taktik (taz: 551 Fragen). Antwort der Bundesregierung: BT-Drs. 20/15101 vom 12. März 2025.[25]
Reform 2026 unter Karin Prien
Bundesministerin Karin Prien (CDU) verteidigte am 27. März 2026 in einer Aktuellen Stunde des Bundestags die geplante Neuaufstellung des Programms.[26] Etwa 200 laufende Projekte sollen Ende 2026 auslaufen; bis Sommer 2026 soll eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden, anschließend können sich Träger neu bewerben.
Geplante Schwerpunktverschiebung: Künftig sollen Projekte gegen Antisemitismus, islamischen Extremismus und Linksextremismus deutlich stärker berücksichtigt werden als jene gegen Rechtsextremismus — eine Rückkehr zu Förderlinien, die Schwesig 2014 zurückgenommen hatte. Reaktionen im Plenum:
- CDU/CSU (Prien): „Wir müssen die Rahmenbedingungen an die Zeit, in der wir leben, anpassen."
- Die Linke (Clara Bünger): bezeichnete die Reform als „Riesenskandal", warf Prien vor, die Bildungsstätte Anne Frank und Projekte gegen Rassismus und rechte Gewalt zu beenden.
- Bündnis 90/Die Grünen: forderten, die laufende Evaluation abzuwarten, „bevor man Strukturen zerschlägt".
- SPD: kritisierte, wissenschaftliche Evaluierungsergebnisse würden ignoriert, hielt aber an der Programmfortführung fest.
- AfD: forderte die komplette Abschaffung des Programms.
Die Bundesfamilienministerium-eigene Evaluations-Plattform hatte bereits am 24. April 2026 in einer Bundestags-Befragung Stellungnahme abgegeben — die alte Bundesrechnungshof-Kritik (fehlende Indikatoren, fehlende Baseline-Daten) sei in der dritten Förderperiode adressiert worden, eine vollständig unabhängige externe Wirkungsmessung fehlt aber bis heute.[27]
Die 16 Landes-Demokratiezentren (eines pro Bundesland) erhielten 2023 rund 29,7 Mio. € — sie sind eine der fünf Förderlinien (neben bundeszentraler Infrastruktur, kommunalen Partnerschaften, Innovationsprojekten und Strafvollzugs-/Bewährungshilfe-Prävention).
Parlamentarische Initiativen
Bisherige Anfragen und Anträge im Deutschen Bundestag zu „Demokratie leben!":
Gegenposition
Die Position der Programmverantwortlichen und der geförderten Träger im Wortlaut — Steuerlupe distanziert sich von dieser Position, dokumentiert sie aber zur Wahrung der Vollständigkeit:
- BMBFSFJ-Selbstverteidigung: Das Programm habe in seiner Förderperiode 2015–2024 belegbare Wirkungen erzielt; die Bundesregierung weist Vorwürfe einer politischen Schlagseite zurück. Karin Prien (Stand März 2026) im Bundestag: „Bestehende erfolgreiche Programme sollen erhalten bleiben."[26]
- Amadeu Antonio Stiftung: Die Stiftung weist die Charakterisierung als „links-grün-rote Subkultur" und die Apollo-News-Kampagne als „inszenierten Skandal" und „Hasswelle gegen die Zivilgesellschaft" zurück. Der eigene Förderbedarf sei strukturell, langfristig und durch Antisemitismus-, Rassismus- und Rechtsextremismus-Bekämpfung legitimiert.[20]
- DeZIM/DJI/ISS-Eigenverteidigung: Die wissenschaftliche Begleitforschung sei methodisch trennscharf von der Mittelvergabe; Förderung des Evaluators durch das Programm sei in der Wissenschaftslandschaft üblich. Bundesministerin Priens „Compliance-Frage"-Charakterisierung sei eine politische Zuspitzung.[18]
- Bildungsstätte Anne Frank, HateAid, Hate Speech-Programme: Die geplante Förder-Beendigung Ende 2026 bedrohe etablierte Strukturen mit Wirkungs-Nachweisen; Reform-Pläne der Prien-Regierung seien wahltaktisch motiviert und zerstörten Aufbauleistung.
- Demokratie-leben-Selbstdarstellung BIWOC Rising: Schutzräume für historisch benachteiligte Gruppen seien notwendig zur Befähigung; vergleichbar mit Frauenräumen oder queeren Treffpunkten. Der Förderzweck sei rechtskonform, die Zugangsregelung als „intersectional safer space" intern, nicht extern verbindlich.
Steuerlupe-Distanzierung: Die obigen Positionen werden nicht geteilt. Sie werden hier nur dokumentiert, damit Leser die Argumentationslinien der Programmverantwortlichen und Träger kennen und ihre eigene Bewertung treffen können.