687 Millionen für alle. Null Euro für die größte Oppositionspartei.
Seit Jahren wird die Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen — während die Stiftungen aller anderen Parteien hunderte Millionen erhalten. Getragen von einem Netzwerk aus Parteistiftungen und ihren NGO-Verbündeten.
Parteinahe Stiftungen erhalten jährlich knapp 700 Millionen Euro. Die Verteilung richtet sich nach dem Wahlergebnis. Nur eine Stiftung wird systematisch ausgeschlossen.
ℹ️ Berechnungsgrundlage & Methodik
Datengrundlage
Die dargestellten Beträge basieren auf den Globalzuschüssen des Bundes an parteinahe Stiftungen gem. Bundeshaushaltsplan 2024/2025/2026, Einzelpläne der zuständigen Ressorts. Gesamtvolumen 2024: 687,5 Mio. € (Quelle [1]).
Verteilungsschlüssel (Ist-Zustand: ohne DES)
Die Verteilung erfolgt proportional zum Durchschnitt der Zweitstimmenergebnisse der jeweils nahestehenden Partei bei den letzten vier Bundestagswahlen (§ 4 Abs. 2 StiftFinG). Da die DES ausgeschlossen ist, wird ihr rechnerischer Anteil auf die übrigen sechs Stiftungen umgelegt.
Anteil_Stiftung = (Ø Zweitstimmen Partei über 4 BTW) / (Summe aller berücksichtigten Parteien)
Betrag_Stiftung = Anteil × 687,5 Mio. €
Kontrafaktische Berechnung (mit DES)
Der DES-Anteil von 13,2% ergibt sich aus dem Vier-Wahlen-Schnitt der AfD (BTW 2013: 4,7%, 2017: 12,6%, 2021: 10,3%, 2025: 20,8%; Ø gewichtet nach StiftFinG-Formel). Bei Einbeziehung der DES reduziert sich der Anteil jeder anderen Stiftung proportional.
Die FDP scheiterte bei der BTW 2025 an der 5%-Hürde und ist nicht mehr im Bundestag vertreten. Gem. § 4 Abs. 3 StiftFinG wird eine Stiftung, die bereits über mind. zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden gefördert wurde, für die Dauer einer weiteren Legislaturperiode weiter gefördert, auch wenn die nahestehende Partei nicht mehr im Bundestag ist. Diese Regel schützt die Friedrich-Naumann-Stiftung — eine vergleichbare Schutzklausel für die DES existiert nicht, obwohl die AfD durchgehend im Bundestag vertreten ist.
Kumulierte entgangene Mittel (~600 Mio. €)
Rechnerische Summe der Beträge, die der DES seit erstmaliger Berechtigung (2017) bis einschl. 2025 zugestanden hätten, basierend auf den jährlichen Gesamtvolumina und dem jeweiligen AfD-Stimmenanteil. Vereinfachte Schätzung, da der exakte Anteil je Haushaltsjahr variiert.
Quellen
[1] Bundeshaushalt 2024, Globalzuschüsse an politische Stiftungen. Bundeshaushaltsplan, Einzelplan 06 (BMI) u.a.
[2] Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) vom 22.11.2023, BGBl. I Nr. 321, § 4 Abs. 2 (Verteilungsschlüssel).
[3] BVerfG, Urteil v. 22.02.2023, 2 BvE 3/19 — Verfassungswidrigkeit der bisherigen Praxis.
[5] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: WD 3 – 3000 – 041/23, Finanzierung politischer Stiftungen.
[6] Recherche-Dossier: Stiftungsfinanzierung Deutschland 2026 (eigene Aufarbeitung, als Download verfügbar).
Ohne DESMit Erasmus-Stiftung
Konrad-Adenauer (CDU)
Friedrich-Ebert (SPD)
Heinrich-Böll (Grüne)
Rosa-Luxemburg (Linke)
Friedrich-Naumann (FDP)
Hanns-Seidel (CSU)
Erasmus-Stiftung (AfD)
0 €
Kontrafaktisch
~90 Mio. €
Jährlicher Anspruch der DES bei gleichberechtigter Verteilung (13,2%).
Profiteure
+13,2%
Jede andere Stiftung bekommt mehr, weil der DES-Anteil auf sie verteilt wird.
Doppelstandard
FDP raus → Geld bleibt
Die FDP-Stiftung wird trotz Ausscheiden weiter gefördert. Die DES bekommt trotz Anwesenheit nichts.
Übergangsregelung § 4 Abs. 3 StiftFinG
Die FDP ist seit der Bundestagswahl Feb. 2025 nicht mehr im Bundestag vertreten. Die Friedrich-Naumann-Stiftung erhält dennoch weiterhin Fördermittel.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Stiftung, die „bereits über mindestens zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden gefördert" wurde, auch für eine weitere Legislaturperiode ohne Bundestagsvertretung gefördert wird.
Für die Erasmus-Stiftung existiert keine vergleichbare Schutzklausel — obwohl die AfD durchgehend seit 2017 im Bundestag vertreten ist.
Quelle: StiftFinG v. 22.11.2023, BGBl. I Nr. 321, § 4 Abs. 3
Weiterlesen: Wie viel fließt insgesamt in den „Kampf gegen Rechts"?▼
Neben den Parteistiftungen fließen Hunderte Millionen Euro jährlich in staatlich finanzierte NGOs und Programme, die unter dem Label „Demokratieförderung" oder „Kampf gegen Rechts" operieren — und die seit Jahren gegen die AfD und die Erasmus-Stiftung kampagnisieren.
AfD zieht erstmals in den Bundestag ein. Die DES wird als parteinahe Stiftung anerkannt. Trotzdem: keine Fördermittel. Die anderen Stiftungen erhalten weiterhin ihre Hunderte Millionen — ohne gesetzliche Grundlage.
2018–2022
Wiederholte Anträge auf Förderung werden abgelehnt. Begründung: keine gesetzliche Grundlage. Die anderen Stiftungen erhalten ihre Millionen — ebenfalls ohne gesetzliche Grundlage. Doppelstandard in Reinform.
Feb 2023
Bundesverfassungsgericht erklärt die bisherige Praxis für verfassungswidrig (2 BvE 3/19). Auftrag an den Gesetzgeber: Gesetz schaffen.
Nov 2023
Die Ampel-Koalition reagiert mit dem Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG). Darin: eine „Verfassungstreue"-Klausel, gezielt zugeschnitten auf den Ausschluss der DES. Die Prüfung wird von denselben Akteuren durchgeführt, die seit Jahren gegen die AfD kampagnisieren.
2024
Ergebnis: 687 Mio. € für sechs Stiftungen. Null Euro für die DES. Die „Verfassungstreue"-Prüfung wird unter anderem vom Institut für Menschenrechte durchgeführt — einer staatlich finanzierten NGO.
Feb 2025
AfD zieht zum dritten Mal in den Bundestag ein. Die Drei-Legislaturperioden-Regel ist erfüllt. BVerfG lehnt dennoch eine Nachzahlung ab. Kumulierter Schaden: ~600 Mio. €. Gleichzeitig scheitert die FDP an der 5%-Hürde — ihre Stiftung wird trotzdem weiter gefördert (Übergangsregelung).
2026
Der DES stünde theoretisch 13,2% zu — ca. 90 Mio. € jährlich. Ob sie diese jemals erhält, bleibt offen. Die Prüfinstanzen sind dieselben NGOs und Stiftungen, die von der Ausgrenzung profitieren.
Das Netzwerk
Wer an der Ausgrenzung mitwirkt
Parteistiftungen, staatlich finanzierte NGOs und Medienorganisationen arbeiten zusammen. Sie sichern damit ihre eigene Finanzierung — je länger die DES ausgeschlossen bleibt, desto mehr Geld bleibt für sie.
Friedrich-Ebert-Stiftung
SPD-nah · Gutachten gegen DES · Profiteur der Nichtförderung
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Betreff: Gleichbehandlung der Desiderius-Erasmus-Stiftung
Sehr geehrte/r [Name des Abgeordneten],
als Bürgerin/Bürger Ihres Wahlkreises wende ich mich an Sie mit einer Frage zur Gleichbehandlung parteinaher Stiftungen.
Im Jahr 2024 erhielten sechs parteinahe Stiftungen insgesamt 687,5 Mio. € aus Bundesmitteln. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung — die der im Bundestag vertretenen AfD nahesteht — erhielt: 0 Euro. Und das seit 2017.
Gleichzeitig wird die Friedrich-Naumann-Stiftung trotz des Ausscheidens der FDP aus dem Bundestag weiter gefördert (Übergangsregelung § 4 Abs. 3 StiftFinG).
Meine Frage: Wie stehen Sie zur Gleichbehandlung aller parteinahen Stiftungen gemäß dem Urteil des BVerfG vom 22.02.2023?
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]