Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
Überblick
Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV (auch: Klimaschutzstiftung MV) ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schwerin. Sie wurde im Januar 2021 auf Initiative von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gegründet und vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern als landesrechtliche Stiftung anerkannt. Das offizielle Satzungsziel lautete: Klimaschutz und Naturerhaltung im Ostseeraum.
Faktisch diente die Stiftung als Tarnstruktur zur Umgehung amerikanischer Wirtschaftssanktionen gegen den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2. Die Nord Stream 2 AG — eine 100%ige Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom — zahlte zwischen Februar und November 2021 rund 192 Millionen Euro in die Stiftung ein (Wikipedia). Im Gegenzug vergab die Stiftung Bauaufträge im Umfang von 165 Millionen Euro an rund 80 deutsche Unternehmen für die Fertigstellung der Pipeline — und umging so US-Sanktionen, die gegen privatwirtschaftliche Auftragnehmer gerichtet waren (Tagesspiegel, FragDenStaat).
Der Bundesfinanzhof bestätigte am 30. Juli 2025 (Az. II R 12/24): Die Stiftung war nicht gemeinnützig, die 20-Mio.-€-Ersteinlage der Nord Stream 2 AG ist schenkungssteuerpflichtig. Steuerlast: 9,8 Millionen Euro. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags MV tagt seit 2022; der Abschlussbericht wird für 2026 erwartet. Die Stiftung existiert — trotz gegenteiliger Ankündigung von Schwesig — bis heute.
Gründung & Rechtsgrundlage
Am 6. Januar 2021 brachte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern den Antrag auf Errichtung der Stiftung in den Landtag ein (Drucksache 7/5696). Am 7. Januar 2021 — einen Tag nach Einbringung — beschloss der Landtag die Stiftung mit den Stimmen von SPD, CDU und der Linkspartei. Grüne, FDP und AfD stimmten dagegen. Am 8. Januar 2021 erkannte das Justizministerium MV die Stiftung an.
Die Satzung wurde nach eigener Aussage von Innenminister Christian Pegel (SPD) verfasst. Interne E-Mails, die über FragDenStaat bekannt wurden, zeigen, dass die Nord Stream 2 AG eng in die Satzungsgestaltung eingebunden war. Der Communications Manager der NS2 schrieb nach dem Landtagsbeschluss: „Na, das hat doch alles sehr gut geklappt." (FragDenStaat, April 2022).
Die gesetzliche Grundlage für das Stiftungskapital bildete § 63 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung MV. Das Land schoss 250.000 Euro Grundstockvermögen zu; die 20 Millionen Euro Ersteinlage kamen von der Nord Stream 2 AG — damit kontrollierten russische Staatsgelder von Beginn an über 98 Prozent des Stiftungsvermögens.
Finanzierung
Das Finanzierungsmodell der Stiftung war in seiner Konstruktion einzigartig: Ein russischer Staatskonzern dotierte eine staatlich anerkannte deutsche Stiftung mit einem dreistelligen Millionenbetrag — formal als Zuwendung für Klimaschutzzwecke.
| Posten | Betrag | Herkunft |
|---|---|---|
| Grundstockvermögen | 200.000 € | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Errichtungskosten | 50.000 € | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Ersteinlage (Jan. 2021) | 20.000.000 € | Nord Stream 2 AG (Gazprom-Tochter) |
| Gesamteinzahlungen NS2 (Feb.–Nov. 2021) | ~192.000.000 € | Nord Stream 2 AG (Gazprom-Tochter) |
Der Anteil des Landes MV am Gesamtkapital betrug weniger als 0,2 Prozent. Der Rest stammte von der Nord Stream 2 AG — einer Schweizer Aktiengesellschaft (Sitz: Steinhausen, Kanton Zug) im 100%igen Eigentum von Gazprom, dem russischen Staatskonzern. Damit finanzierten faktisch russische Staatsgelder eine von einer deutschen Ministerpräsidentin initiierte Stiftung.
Laufende Klimaschutzausgaben der Stiftung für ihren offiziellen Satzungszweck beliefen sich auf rund 1–1,5 Millionen Euro pro Jahr — darunter Schülerwettbewerbe, Baumpflanzungen in Kitas und ein Seegraswiesen-Projekt für 185.000 Euro (Wikipedia). Die restlichen Mittel flossen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als NS2-Dienstleister.
Zweck — offiziell vs. faktisch
Die Satzung der Stiftung benennt als Zwecke: Klimaschutz, Naturerhaltung, Artenschutz, Forschungsförderung sowie Energieversorgungssicherung. Der Zusatz „Energieversorgungssicherung" öffnete den Weg für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als NS2-Auftragnehmer.
US-Sanktionen — der rechtliche Hintergrund: Zwei US-Gesetze richteten sich gegen den NS2-Bau:
- CAATSA (Countering America's Adversaries Through Sanctions Act): Ermächtigte die US-Regierung zu Sanktionen gegen Unterstützer russischer Gaspipelines — einschließlich Investitionen, Dienstleistungen und Technologietransfer.
- PEESA (Protecting Europe's Energy Security Act, 2019 + Erweiterungen): Erweiterte Sanktionen explizit auf Schiffe und Dienstleister bei Rohrverlegearbeiten sowie Zertifizierung, Versicherung und Hafenservices.
Der Umgehungsmechanismus: Da Sanktionen primär gegen privatwirtschaftliche Unternehmen gerichtet waren, sollte eine staatlich geprägte Stiftung als Vertragspartner fungieren. Firmen, die sich aus Sanktionsfurcht vom NS2-Projekt zurückgezogen hatten, konnten nun über die Stiftung als Zwischenhändler Aufträge annehmen — mit der impliziten Schutzbehauptung, für eine landeseigene Klimaschutzeinrichtung zu arbeiten, nicht für Gazprom.
Das Wissenschaftliche Gremium, das den Untersuchungsausschuss begleitet, bestätigte: Nord Stream 2 sei für die Gasversorgungssicherheit Deutschlands „nicht notwendig" gewesen — der offizielle Satzungszweck der „Energieversorgungssicherung" entbehrt damit der sachlichen Grundlage (Landtag MV, UA Klimaschutzstiftung).
Firmengeflecht
Neben der Stiftung selbst entstand ein wirtschaftliches Geflecht mit mehreren Bestandteilen:
MAR Agency GmbH: Die Stiftung gründete gemeinsam mit dem Rostocker Unternehmer Siegfried Kempe (51%) die MAR Agency GmbH als Schiffsmakler für maritime Dienstleistungen beim NS2-Bau. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde die Gesellschaft abgewickelt.
Blue Ship: Am 1. Juli 2021 kaufte die Stiftung ein Spezialschiff (Decksladungs-, Versorgungs- und Feuerbekämpfungsschiff), das unter zyprischer Flagge registriert wurde. Das Schiff führte Steinschüttungsarbeiten an der NS2-Trasse in dänischen Gewässern durch — nach einer Genehmigung der dänischen Seeschifffahrtsbehörde. Im August 2022 verkaufte die Stiftung das Schiff an ein türkisches Unternehmen; es wurde in „Blue Sky" umbenannt und unter der Flagge Palaus weitergeführt. Erlös aus dem Verkauf: 6,5 Mio. €.
Steffen Petersen (Geschäftsführer bis 2022): Der operative Geschäftsführer des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs vergab nach Recherchen des Tagesspiegel rund 6,2 Millionen Euro an Unternehmen seines Bruders sowie 749.000 Euro an eine Beraterfirma, an der er selbst beteiligt war — Selbstbegünstigung aus öffentlich anerkannter Stiftungsstruktur (Tagesspiegel).
Schwesigs Rolle und das fehlende Kuratorium
Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern seit 2017, war die treibende Kraft hinter der Stiftungsgründung. Sie hatte laut UA-Ermittlungen mindestens 21 Treffen oder Telefonate mit Vertretern der Nord Stream 2 AG oder mit Gerhard Schröder im NS2-Kontext (Landtag MV UA) — für den überwiegenden Teil dieser Treffen existieren keine Protokolle. Die Initiative zur Stiftungsgründung ordnete Schwesig der Landesregierung zu; Nord-Stream-2-Chef Matthias Warnig schilderte dem Untersuchungsausschuss die Initiative als von NS2 ausgehend (September 2020).
Das fehlende Kuratorium: Die Stiftungssatzung (§ 10) sah ein Kuratorium als Kontrollgremium vor, besetzt durch den Ministerpräsidenten mit Vertretern aus Ministerien, Wissenschaft, Umweltverbänden und Fraktionen. Schwesig berief in über fünf Jahren kein einziges Kuratoriumsmitglied. Das Kontrollgremium blieb dauerhaft unbesetzt — ein struktureller Kontrollausfall, der dem Vorstand unbegrenzte operative Freiheit ließ.
Am 28. Februar 2022, vier Tage nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine, kündigte Schwesig die Auflösung der Stiftung an und schlug vor, die verbliebenen Mittel für Ukraine-Nothilfe zu verwenden. Am 30. März 2022 — ihrem ersten Arbeitstag nach einer Krebsnachsorge-Pause — räumte sie ein: „Mit dem heutigen Wissen war die Unterstützung für Nord Stream 2 und die Stiftung ein Fehler. Und diesen Fehler habe ich auch gemacht." (Tagesspiegel, 30. März 2022).
Im Dezember 2025 sagte Schwesig als letzte Zeugin vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aus. Täuschungsvorwürfe wies sie zurück: „Da ist niemand getäuscht worden." Eine russische Steuerung der Stiftungsgründung bezeichnete sie als „absurd und falsch" (Nordkurier, Dez. 2025).
→ Zum SPD MV-Netzwerk und weiteren Schwesig-Ämtern: Wiki: AWO Mecklenburg-Vorpommern — SPD-Verflechtungen →
Gemeinnützigkeit & Schenkungssteuer
Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten verweigerte der Stiftung von Beginn an die Anerkennung als gemeinnützig. Begründung: Die Satzung ließ durch die Formulierung „insbesondere" bei den Stiftungszwecken und flexible Satzungsänderungsregeln zu viel Spielraum — eine eindeutige und ausschließliche Bindung der Mittel an gemeinnützige Zwecke fehlte.
Für die 20-Mio.-€-Ersteinlage der Nord Stream 2 AG setzte das Finanzamt Schenkungssteuer fest. Steuersatz: 50 Prozent (Steuerklasse III bei nicht-gemeinnütziger Stiftung). Festgesetzte Steuerschuld: 9,8 Millionen Euro. Die Stiftung klagte.
Das Finanzgericht Greifswald wies die Klage der Stiftung zurück. Die Stiftung legte Revision beim Bundesfinanzhof ein. Das Ergebnis:
BFH-Urteil II R 12/24 vom 30. Juli 2025: Die Revision der Stiftung wird zurückgewiesen. Die Satzung lasse nicht „zweifelsfrei" erkennen, dass Zuwendungen ausschließlich satzungsgemäßen Zwecken dienen. Schenkungssteuer in Höhe von 9,8 Mio. € ist rechtens. Endgültige Niederlage für die Stiftung. (NPO Schomerus-Analyse; BFH-Datenbank)
Verbrannte Steuerdokumente: Im April 2022 vernichtete eine Mitarbeiterin des Finanzamts Ribnitz-Damgarten eine Steuererklärung der Stiftung in ihrem privaten Kamin. Die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelte; gegen die Beamtin wurde ein Bußgeld verhängt, das Strafverfahren eingestellt (Landtag MV).
Parlamentarische Aufarbeitung
Die parlamentarische Aufarbeitung des Skandals erfolgt ausschließlich auf Landesebene; eine Bundestags-Untersuchung gibt es nicht.
Wichtige UA-Erkenntnisse: Im Juli 2022 wurden alle Nord-Stream-2-Bezüge aus der Stiftungssatzung gestrichen — die Satzungsänderung beseitigte gezielt jene Passagen, auf die ein Rechtsgutachten für eine behördliche Zwangsauflösung abgestellt hätte. Die Staatskanzlei genehmigte die Änderung trotz entgegenstehender Landtagsbeschlüsse. Zwei Wissenschaftler bestätigten im Ausschuss: Nord Stream 2 sei für die Gasversorgungssicherheit Deutschlands nicht notwendig gewesen.
Auflösung — gescheitert
Die von Schwesig am 28. Februar 2022 angekündigte Auflösung der Stiftung scheiterte an deutschen Stiftungsrecht. Nach § 87 BGB a.F. kann eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts nur aufgelöst werden, wenn der Stiftungszweck nicht mehr erfüllbar oder das Vermögen erschöpft ist — beide Bedingungen lagen nicht vor.
Drei externe Rechtsgutachten kamen zu dem Ergebnis: Eine Zwangsauflösung ist rechtlich nicht möglich. Im Juni 2023 erklärte Innenminister Pegel den Auflösungsversuch für gescheitert (Die Stiftung). Die angekündigte Ukraine-Spende aus den Stiftungsmitteln wurde nicht umgesetzt.
Im Mai 2024 trat Erwin Sellering als Vorstandsvorsitzender zurück; im Dezember 2024 folgten Kuhn und Enderlein. Seit Januar 2025 führt Insolvenzanwalt Christoph Morgen den Vorstand. Das verbleibende Stiftungsvermögen beläuft sich auf rund 16 Millionen Euro (Stand 2024, laut Angabe der ehemaligen Finanzvorständin Enderlein).
Die Stiftung vergibt weiterhin Schülerwettbewerbe zum Klimaschutz. Der Abschluss der Abschlussvereinbarung mit der Nord Stream 2 AG (30. August 2022) regelte Restforderungen der NS2 in Höhe von 12 Mio. € und den Blue-Ship-Verkaufserlös von 6,5 Mio. €.
Gegenposition der Stiftung und ihrer Unterstützer
Die Stiftung und ihr langjähriger Vorstandsvorsitzender Erwin Sellering (SPD) bestritten wiederholt den Vorwurf einer gezielten Tarnkonstruktion. Sellerings Kernthese: Die Stiftung habe legal und im Einklang mit dem Stiftungsrecht gehandelt; eine „russische Steuerung" der Gründung sei „absurd und falsch" (Nordkurier).
Zur Auftragsausführung: Der Anwalt von Steffen Petersens Bruder Lasse Petersen betonte, beim Vertragsschluss im Juni 2021 sei „kein anderer spezialisierter Dienstleister" bereit gewesen, die technische Zertifizierung unter dem US-Sanktionsdruck zu übernehmen. Der Jahresabschluss 2021 vermerkt keine Beanstandungen durch Wirtschaftsprüfer und Stiftungsaufsicht des Justizministeriums MV (Business Insider).
Zu den strafrechtlichen Vorwürfen: Nach drei Jahren staatsanwaltschaftlicher Vorprüfung eröffnete die Staatsanwaltschaft Schwerin kein formelles Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, Korruption, Untreue oder Betrug (Transparency International Deutschland / Staatsanwaltschaft Schwerin). Die Stiftung wertet dies als Bestätigung legalen Handelns.
Schwesig im UA (Dez. 2025): „Da ist niemand getäuscht worden. Wir haben nicht von Russland gesteuert gehandelt." Sie erklärte die Gründung als eigenständige Landesinitiative im Kontext des damaligen bi-nationalen Energiegesprächs (Nordkurier, Dez. 2025).
Steuerlupe-Einschätzung: Das BFH-Urteil II R 12/24 (30. Juli 2025) ist rechtskräftig und nicht mit der Gegenposition vereinbar — die Satzung war bewusst so formuliert, dass Mittel nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen mussten. Der UA-Abschlussbericht 2026 wird über die verbleibenden politischen Verantwortlichkeiten urteilen; das strafrechtliche Nichtvorgehen schließt politisches und zivilrechtliches Fehlverhalten nicht aus.
- content: Der UA-Abschlussbericht wurde bis Redaktionsschluss nicht veröffentlicht — endgültige Befundlage zu Schwesigs Wissensstand und politischer Verantwortung bleibt offen. Das ist die Most-Likely-Blind-Spot-Lücke dieses Artikels: Wir beschreiben den Prozess, nicht das Endurteil.
- mechanic: Vollständige Aufstellung der ~80 Subunternehmen, die NS2-Aufträge über die Stiftung erhielten, ist öffentlich nicht zugänglich (Geschäftsgeheimnis). Weder UA noch Transparenzberichte listen alle Firmen mit Beträgen auf.
- meta: Verbleib und endgültige Verwendung des ~16 Mio. € Restvermögens nach Schenkungssteuer-Festsetzung und Auflösungsscheitern — ob die Stiftung noch Jahre fortbesteht oder eine Zwecklösung gefunden wird, ist ungeklärt.