LOBBI MV
Überblick
LOBBI MV — Landesweite Opferberatung, Beistand und Information für Betroffene rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern e.V. — ist eine staatlich finanzierte Beratungsstelle, die 2001 im Rahmen des damaligen Bundesprogramms CIVITAS gegründet wurde. Der Verein berät Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in MV und dokumentiert Vorfälle in einer eigenen Chronik. Seit 2007 ist LOBBI vollständig in das Landesförderinstrumentarium überführt und wird aus dem Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!" finanziert, das seinerseits zu rund 81 % durch EU-Mittel (ESF Plus) kofinanziert wird (Regierung MV).
2025 dokumentierte LOBBI 157 rechtsmotivierte Angriffe in MV — erneut ein Höchststand, das zweite Rekordjahr in Folge (Jahresbilanz 2025). LOBBI ist zugleich Träger des Dokumentations- und Informationszentrums Antisemitismus MV (DIA.MV) und Mitglied des bundesweiten Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG).
Strukturell befindet sich LOBBI in einer für diesen Sektor typischen Doppelrolle: Die Organisation erhebt und publiziert Gewaltstatistiken, definiert dabei selbst was als „rechtsmotiviert" gilt, betreibt gleichzeitig politische Advocacy und empfängt dafür öffentliche Fördergelder. Ein unabhängiger externer Prüfmechanismus für Einzelfallentscheidungen besteht nicht.
- Was zählt als „Angriff"? Von den 157 Vorfällen 2025 sind 116 Körperverletzungen (74 %) und 30 Bedrohungen/Nötigungen (~19 %). Reine Beleidigungen werden nicht separat gezählt — die Grenze zur gezählten „schweren Bedrohung" ist Bewertungssache von LOBBI, nicht eines Gerichts.
- Keine gerichtliche Verifizierung: LOBBI veröffentlicht keine Aufschlüsselung, wie viele Fälle polizeilich ermittelt oder rechtskräftig verurteilt wurden. Wie viele Täter unbekannt blieben, wird ebenfalls nicht ausgewiesen.
- Selbstdefinition ohne externe Kontrolle: LOBBI entscheidet allein, was als rechtsmotivierter Angriff gezählt wird — auf Basis der Opferwahrnehmung. Die Kategorie „Angriff gegen wahrgenommene politische Gegner" (41 von 157 im Jahr 2025) hat besonders breite Einordnungsspanne.
- MV-Paradox: Als einziges Bundesland liegen die BKA/PMK-Zahlen in MV über den LOBBI-Zahlen — ein Befund, der der Dunkelfeld-Standarderklärung der VBRG widerspricht. Öffentlich nicht diskutiert.
- Rollenkumulation: Beratungsstelle, Dokumentationsstelle, politische Lobbyorganisation, DIA.MV-Trägerin — in einer Hand. Als staatlich finanzierte Organisation besteht ein struktureller Anreiz für hohe Fallzahlen.
- VBRG-Qualitätsstandards in Selbstgestaltung: Robert Schiedewitz (LOBBI) war an der Erstellung der Standards beteiligt, nach denen LOBBI selbst arbeitet.
- Förderkreislauf: Staatliche Mittel finanzieren die Datenerhebung, die die staatlichen Stellen zur Begründung weiterer Mittel nutzen.
Deliktaufschlüsselung und die Frage nach rechtskräftigen Verurteilungen im Abschnitt „Statistik & Methodik" unten.
Gründung & Struktur
LOBBI wurde im Sommer 2001 gegründet — als Teil des bundesweiten CIVITAS-Programms des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), das nach den Pogromen der frühen 1990er Jahre und dem NSU-Vorlauf Beratungsstrukturen in ostdeutschen Bundesländern aufbauen sollte. Nach Auslaufen des CIVITAS-Programms am 30. Juni 2007 drohte die Finanzierungslücke; ein Übergangsdokument dokumentiert die Überführung in das Landesförderinstrumentarium. Im Zuge des Übergangs wurde der Stellenumfang von sechs Vollzeitstellen auf vier Teilzeitstellen reduziert.
Seitdem ist LOBBI eine Kernkomponente des Beratungsnetzwerks Demokratie und Toleranz Mecklenburg-Vorpommern, koordiniert durch die Landeszentrale für politische Bildung MV. Weitere Netzwerkmitglieder sind JUMP (Ausstiegsberatung), BIDAYA (religiöser Extremismus) und fünf Regionalzentren für demokratische Kultur.
Bürostandorte:
- LOBBI.ost: Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg
- LOBBI.west: Budapester Straße 7, 18057 Rostock
- LOBBI.nord: Budapester Straße 7, 18057 Rostock
Vertretungsberechtigte Person laut Impressum ist Kay Bolick; verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag ist Robert Schiedewitz, der auch als Pressesprecher in allen Jahresbilanz-Pressemitteilungen in Erscheinung tritt (Impressum LOBBI). Aus dem Vereinsregisterauszug (VR 1842 AG Rostock) geht der Vorstand hervor: Judith Gelke (Vorsitzende, Schwerin), Dr. Matthias Müller (stv. Vorsitzender, Potsdam), Dr. Ina Bösefeldt (Beisitzerin, Wittenhagen), Bettina Mäuser (Beisitzerin, Ziegendorf) und Winfried Schulz (Beisitzer, Ostseebad Nienhagen). Der Vorstand besteht damit aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern ohne erkennbare parteipolitische Mandate in der öffentlichen Quellenlage.
Finanzierung
LOBBI wird aus drei Quellen finanziert:
- ESF Plus (Europäischer Sozialfonds Plus, 2021–2027) — Hauptfinanzierungsquelle über das Landesprogramm MV; laut Regierung MV ca. 20 Mio. Euro Gesamtanteil im Dachprogramm (Regierung MV)
- Bundesmittel aus „Demokratie leben!" (BMFSFJ) — ca. 1,85 Mio. Euro pro Jahr im Dachprogramm-Rahmen; Einzelzuweisung an LOBBI nicht öffentlich ausgewiesen
- Landesmittel MV — ca. 50.000 Euro/Jahr (Eigenanteil des Landes, deutlich kleiner als EU- und Bundesanteil)
Der Gesamtrahmen des Dachprogramms beträgt damit ca. 4,5 Mio. Euro jährlich, LOBBI ist einer von mehreren Empfängern (neben JUMP, BIDAYA, Regionalzentren).
Aus der Landtagsdrucksache 8/4650 (Kleine Anfrage zu Projektförderungen, April 2025) gehen folgende dokumentierte Einzelzuwendungen an LOBBI hervor (Drucksache 8/4650):
- 2015: 723.568,27 € + 687.379,20 € (EU-ESF, zwei Teilbewilligungen)
- 2018: 914.173,60 € (EU-ESF)
- 2021: 300.560,45 € (EU-ESF) + 238.691,08 € (DIA.MV)
- 2022: 328.297,99 € (ESF/Bundesmittel) + 254.885,68 € (DIA.MV)
Zusätzlich erhält das von LOBBI getragene DIA.MV laut Regierungsangaben ca. 163.500 Euro jährlich aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!" für zwei Vollzeitstellen und Sachkosten (Quelle: Regierung MV, Pressemitteilung zu DIA.MV-Jahresbericht — konkrete Zuwendungsbescheide nicht öffentlich abrufbar).
Reformrisiko: CDU-Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte 2025 eine Neuausrichtung von „Demokratie leben!" an — mit einer neuen Förderlogik, die stärker auf Antisemitismus, Islamismus und Linksextremismus fokussiert und klassischer Opferberatung rechter Gewalt weniger Gewicht beimisst (Vorwärts). Ob LOBBIs Bundesförderung davon betroffen ist, ist zum Stand April 2026 nicht öffentlich bestätigt.
Trägerschaft DIA.MV
LOBBI e.V. ist der rechtliche und organisatorische Träger des Dokumentations- und Informationszentrums Antisemitismus Mecklenburg-Vorpommern (DIA.MV) mit Sitz ebenfalls in Rostock (DIA.MV Impressum). DIA.MV dokumentiert antisemitische Vorfälle in MV und ist Mitglied des bundesweiten RIAS e.V. (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus).
Damit betreibt eine einzige Organisation — LOBBI e.V. — sowohl die Opferberatungsstelle für rechte Gewalt als auch die Antisemitismus-Dokumentationsstelle des Landes. Beide Dokumentationen basieren auf organisationseigenen Definitionen ohne externen Peer-Review. Robert Schiedewitz ist laut Impressum für beide Websites verantwortlich i.S.d. § 55 Rundfunkstaatsvertrag.
Netzwerk & Verflechtungen
LOBBI ist in mehrere überregionale Strukturen eingebunden:
Statistik & Methodik
LOBBI veröffentlicht jährlich eine Chronik rechtsmotivierter Angriffe in MV. Die Zeitreihe zeigt seit 2021 einen kontinuierlichen Anstieg:
| Jahr | Angriffe (LOBBI) | Betroffene |
| 2021 | 66 | — |
| 2022 | 114 | — |
| 2023 | 113 | — |
| 2024 | 150 | 211 |
| 2025 | 157 | 240 |
Quellen: Jahresbilanz 2025, Jahresbilanz 2024. 2025 waren 77 Angriffe rassistisch motiviert, 41 gegen wahrgenommene politische Gegner, 15 queerfeindlich (2024: 10); über ein Drittel der Opfer waren Kinder und Jugendliche.
Was zählt LOBBI als „Angriff"? — Aufschlüsselung 2025
Die zentrale Frage jeder Gewaltstatistik: Was wird gezählt? LOBBI orientiert sich an den VBRG-Qualitätsstandards. Gezählt werden: Tötungsdelikte, (versuchte) Körperverletzungen, schwere Bedrohungen, Nötigung, und gezielte Sachbeschädigung mit schweren Folgen oder wiederholten Angriffen. Reine Beleidigungen werden explizit nicht separat dokumentiert — sehr wohl aber Bedrohungen und Nötigungen, deren Einstufung als „schwerwiegend" in der Einschätzung der Beratungsstelle liegt.
Die Aufschlüsselung der 157 Fälle des Jahres 2025 (LOBBI-Jahresbilanz 2025):
| Deliktart | Anzahl 2025 | Anteil |
| Einfache Körperverletzung | 72 | 45,9 % |
| Gefährliche Körperverletzung | 44 | 28,0 % |
| Körperverletzungen gesamt | 116 | ~74 % |
| Bedrohung / Nötigung | 30 | ~19 % |
| Gezielte Sachbeschädigung | 4 | ~3 % |
| Sonstige | 7 | ~4 % |
Für LOBBI MV gilt damit: Rund drei Viertel der dokumentierten Angriffe sind physische Gewalt mit polizeilich greifbarem Tatbestand. Das ist ein vergleichsweise klarer Wert. Knapp ein Fünftel sind Bedrohungen/Nötigungen — hier ist die Einstufung „schwerwiegend" Bewertungssache der Beratungsstelle, nicht eines Gerichts.
Die ungestellte Frage: Wie viele Täter sind verurteilt?
Die zentrale Transparenzlücke: LOBBI publiziert keine öffentlich zugängliche Aufschlüsselung danach, wie viele der dokumentierten Angriffe polizeilich ermittelt, Anklage erhoben oder rechtskräftig verurteilt wurden. Ebensowenig, wie viele Täter bekannt bzw. unbekannt blieben, wie hoch der Anteil polizeilich bestätigter rechtsmotivierter Delikte ist oder wie viele Fälle im Ermittlungsverlauf neu eingestuft wurden (z.B. nicht-politische Motivation). Für eine Statistik, die öffentlich als Lagebild gegen „rechte Gewalt" zitiert wird, ist das ein bemerkenswerter Befund.
Konkret offen sind damit:
- Wie hoch ist der Anteil der rechtskräftig verurteilten Täter an den 157 Angriffen 2025?
- Wie hoch ist der Anteil unbekannter Täter — also Fälle, in denen die Täterzuordnung „rechts" allein auf Opferwahrnehmung oder Indizien (Parolen, Kleidung) beruht?
- Wie viele Fälle wurden polizeilich anders klassifiziert (z.B. als zwischenmenschlicher Streit ohne politischen Hintergrund) und trotzdem in LOBBIs Chronik als rechtsmotiviert geführt?
- Wie viele Fälle fallen in die Kategorie „wahrgenommene politische Gegner" — und wer entscheidet, was „wahrgenommen" heißt?
Keine dieser Fragen ist in den Jahresbilanzen oder im begleitenden Hintergrundpapier systematisch beantwortet. Solange sie offen bleiben, kann jede seriöse Statistik-Kritik nur feststellen: Die Zahl „157 Angriffe" beschreibt LOBBIs Dokumentationsstand, nicht notwendigerweise eine gerichtlich oder polizeilich verifizierte Gewalt-Lage.
Methodische Einschränkungen — und warum sie bedeutsam sind
Die LOBBI-Statistik weist strukturelle Eigenschaften auf, die bei jeder Einordnung — auch bei jeder kritischen Berichterstattung — berücksichtigt werden sollten. Sie sind kein Randdetail, sondern betreffen den Kern der Zahlen, die im politischen und medialen Raum seit Jahren als gesetzte Wahrheit zitiert werden. LOBBIs eigene Position dazu: Die Opferperspektive sei bewusst gewählt, weil staatliche Statistiken systematisch zu niedrig zählten — Betroffene erstatteten häufig keine Anzeige oder politisch motivierte Hintergründe würden von Polizei nicht erfasst (VBRG-Argumentation, VBRG 2024). Diese Position ist im Sektor Konsens — sie erklärt aber nicht, warum MV die einzige Ausnahme vom bundesweiten Muster ist.
- Selbstdefinition: Ob ein Vorfall als „rechtsmotiviert" gilt, entscheidet LOBBI allein auf Basis der Opferwahrnehmung. Die VBRG-Qualitätsstandards legen fest: „Die Wahrnehmung der Betroffenen — also die Opferperspektive — ist für die Bewertung durch die Beratungsstellen ausschlaggebend." Ein externer Gegenkontrollmechanismus besteht nicht (VBRG Qualitätsstandards 2018).
- Rollenkumulation: LOBBI ist gleichzeitig Fallberaterin, Dokumentationsstelle, politische Lobbyorganisation und Trägerin von DIA.MV. Als staatlich finanzierte Organisation mit Eigeninteresse an öffentlicher Aufmerksamkeit besteht ein struktureller Anreiz für hohe Fallzahlen.
- Das MV-Paradox: Im bundesweiten Vergleich der VBRG-Tabelle (2024) liegt MV als einziges Bundesland mit BKA/PMK-Zahlen über den LOBBI-Zahlen (7,2 vs. 6,59 Angriffe je 100.000 Einwohner). In allen anderen Bundesländern liegt die Beratungsstellenzahl signifikant über den Polizeizahlen. Zwei Lesarten sind möglich: (A) Die Polizei MV erfasst relativ vollständig; (B) LOBBI MV zählt konservativer als andere Beratungsstellen. Diese Frage ist öffentlich nicht beantwortet (VBRG Bundesvergleichstabelle).
- Keine Negativliste: LOBBI gibt an, keinen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Es existiert keine öffentlich zugängliche Liste abgelehnter oder nicht-klassifizierter Meldungen — die Zahlen sind weder nach oben noch nach unten prüfbar.
- Kategorie „politische Gegner": 41 der 157 Angriffe 2025 wurden als Angriffe auf „wahrgenommene politische Gegner" kategorisiert — eine Kategorie mit besonders hoher subjektiver Einordnungsbreite.
PMK-Vergleich 2024: Das Innenministerium MV veröffentlichte für 2024 insgesamt 113 rechtsextreme Gewalttaten (amtliche PMK-Statistik, +43 % gegenüber 2023; schwerin.news). Ein direkter Jahresvergleich mit der LOBBI-Statistik ist wegen unterschiedlicher Erfassungszeiträume, Schwellenwerte und geografischer Zuordnungen methodisch schwierig.
Parlamentarische Initiativen
Hinweis zur Einordnung: Politische Kritik an LOBBI kommt ausschließlich von der AfD. CDU und FDP haben keine substanziellen parlamentarischen Einwände gegen LOBBI spezifisch formuliert. Die Begriffe „fürstlich entlohnt" und „Anti-AfD-Wahlkampf" aus Drucksache 8/3841 sind politisches Framing ohne belegten Sachinhalt — LOBBI-Personalkosten sind nicht öffentlich einsehbar, und spezialisierte Opferberatung für rechte Gewalt ist konzeptionell von parteispezifischem Wahlkampf zu unterscheiden. Dennoch ist die AfD-Kritik nicht vollständig irrelevant: die strukturelle Frage nach externer Evaluation und Methodentransparenz ist berechtigt, unabhängig von wem sie gestellt wird.
Position der Organisation
LOBBI MV hat auf die im Artikel dokumentierten Strukturfragen öffentlich nicht direkt geantwortet — es existieren keine Pressemitteilungen, die sich spezifisch mit Methodenkritik oder der Frage nach dem MV-Paradox auseinandersetzen. Die folgende Darstellung basiert auf LOBBIs eigenen Publikationen, VBRG-Stellungnahmen und Pressemitteilungen.
Die Opferperspektive als Maßstab ist laut LOBBI und VBRG bewusst gewählt: Staatliche PMK-Statistiken erfassten nur einen Bruchteil der tatsächlichen Gewalt, weil viele Betroffene keine Anzeige erstatteten oder politische Hintergründe von der Polizei nicht erkannt würden. Die Opferberatung setze genau dort an, wo die staatliche Statistik blind ist — sie beobachtet also ein Feld, das die Polizeistatistik strukturell untererfasst. (VBRG-Stellungnahme zur PMK-Untererfassung, 2024)
LOBBI sieht die Kombination aus Beratung, Dokumentation und Advocacy als strukturelle Stärke: Nur wer die Opferperspektive aus erster Hand kenne, könne eine valide Dokumentation erstellen. Eine bürokratische Trennung der Funktionen würde nach LOBBIs Selbstverständnis den Zugang zu Betroffenen erschweren und die Erfassungsqualität senken. (LOBBI — Über Uns)
LOBBI hat gemeinsam mit anderen Organisationen des Beratungsnetzwerks MV und der Amadeu Antonio Stiftung öffentlich gegen die geplante Neuausrichtung von „Demokratie leben!" unter CDU-Ministerin Prien protestiert. In einem gemeinsamen Schreiben (April 2026) warnte das zivilgesellschaftliche Netzwerk vor einem „sozialen Kahlschlag in MV" und dem Verlust von Strukturen, die über Jahrzehnte aufgebaut worden seien. (Schwerin News, 01.04.2026)
Steuerlupe hat LOBBI MV keine Anfrage zur Gegendarstellung gestellt. Sollte LOBBI eine eigene Stellungnahme zu den im Artikel dokumentierten Strukturfragen veröffentlichen, wird sie hier ergänzt.
Weitergraben
Offene Fragen
- Wie hoch ist LOBBIs Bundesförderung aus „Demokratie leben!" konkret? Recherche-Ansatz: IFG-Anfrage an BMFSFJ für Zuwendungsbescheide an LOBBI e.V. (Kernberatung, getrennt von DIA.MV), 2021–2025
- Wer sitzt im LOBBI-Vorstand — neben Kay Bolick? Recherche-Ansatz: Vereinsregisterauszug VR 1842 AG Rostock — Vorstandsliste, Protokolle der Mitgliederversammlungen
- Warum liegen die Polizei-PMK-Zahlen in MV über den LOBBI-Zahlen — das einzige Bundesland? Recherche-Ansatz: Methodenvergleich VBRG-Definition vs. PMK-Erfassungsrichtlinie; Anfrage an Innenministerium MV zu Überschneidungsquote
- Gibt es eine externe Evaluation von LOBBIs Beratungswirksamkeit? Recherche-Ansatz: Anfrage LAGuS MV: „Wurden für LOBBI e.V. externe Wirkungsevaluationen für die Förderperiode 2021–2025 beauftragt oder erstellt?" — IFG-Antrag falls verweigert
- Ist LOBBI nach der CDU-Reform bei „Demokratie leben!" ab 2026 noch antragsberechtigt? Recherche-Ansatz: BMFSFJ-Ausschreibungen 2025/2026 auf Fördervoraussetzungen prüfen; parlamentarische Anfrage im Bundestag: „Welche Opferberatungsstellen sind in der neuen Förderlogik unter Ministerin Prien noch antragsberechtigt?"
- Wer sind die Täter? Einzelpersonen oder organisierte Gruppen? Recherche-Ansatz: LOBBI-Jahresberichte auf Täter-Profile prüfen (Einzeltäter vs. Gruppen, bekannt vs. unbekannt); BKA/PMK-Statistik auf Täter-Demografie in MV vergleichen
Recherche-Ansätze
- Drucksache 8/4650 vollständig auswerten — Die PDF enthält Zuwendungen für alle Jahre 2015–2024, teils schwer zuordenbar. Eine IFG-Anfrage beim Landtag MV auf maschinenlesbare Rohdaten würde die vollständige Jahresreihe ermöglichen.
- FragDenStaat-Anfrage an BMFSFJ — Konkrete Zuwendungsbescheide für LOBBI e.V. aus „Demokratie leben!" (Projektnummer, Jahresbetrag, Laufzeit). Die VBRG-Mitgliedsliste zeigt, welche anderen Beratungsstellen ähnliche Anfragen erhalten haben.
- VBRG-Methodendokument aktualisieren — Das zitierte Qualitätsstandarddokument ist von 2018. Eine aktuellere Version, falls existent, könnte Hinweise auf veränderte Klassifizierungskriterien enthalten.
Informationen beisteuern
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Schreiben Sie an: recherche [at] endlichzeit-ki.de
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