Fall Fernandes: Blaupause für die digitale Zensurinfrastruktur
Überblick
Am 20. März 2026 veröffentlichte Der Spiegel die Vorwürfe der Moderatorin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen: Er soll jahrelang Fake-Profile in ihrem Namen erstellt, sexualisierte Deepfakes verbreitet und mit rund 30 Männern explizite Chats in ihrer Identität geführt haben. Ulmen hat sich nicht öffentlich geäussert; sein Anwalt Christian Schertz bezeichnete die Berichterstattung als „rechtswidrig" und basierend auf „unwahren Tatsachen aus einer einseitigen Darstellung" (t-online, 20.03.2026). Die Unschuldsvermutung gilt.
Innerhalb von 48 Stunden nach der Spiegel-Veröffentlichung entstand eine koordinierte Reaktion: Eine Demonstration am Brandenburger Tor (22.03.), eine Petition über WeAct/Campact mit 10 Forderungen an die Bundesregierung (23.03.), und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte ein fertiges Digitales Gewaltschutzgesetz an. Der Fall wurde zum Vehikel für eine gesetzgeberische Agenda, die weit über den Einzelfall hinausgeht — und die bereits monatelang vorbereitet war.
Entscheidender Fakt: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte die deutschen Ermittlungen bereits am 23. Juni 2025 eingestellt, weil Fernandes angeforderte Beweismittel nicht eingereicht hatte (Junge Freiheit, 24.03.2026). In Spanien lief nach Medienberichten ein Vorermittlungsverfahren (Palma de Mallorca; das Gericht erklärte sich im April 2026 für unzuständig und gab das Verfahren an die deutsche Justiz ab, Aktenzeichen nach Primärquelle nicht verifiziert).
Chronologie
| Jan. 2023 | Polizei wird zur Wohnung des Paares auf Mallorca gerufen nach mutmasslicher häuslicher Gewalt. Ulmen vorübergehend festgenommen. Spanisches Schnellverfahren für geschlechtsspezifische Gewalt eingeleitet. |
| 2024 | Fernandes wirkt in ZDF-Doku „Die Spur: Deepfake-Pornos" mit. Anwalt Christian Schertz tritt darin als Experte auf und nennt Deepfakes „mediale Vergewaltigung". |
| ~25.12.2024 | Ulmen gesteht laut Fernandes: „Ich war das, ich habe das getan." |
| 02.12.2025 | Fernandes erstattet Strafanzeige in Spanien (das spanische Verfahren-Aktenzeichen DPA 1365/2025 ist nur über die Mallorca Zeitung als Sekundärquelle dokumentiert — siehe Eintrag 13.04.2026). |
| 23.12.2025 | US-Aussenminister Rubio verhängt Einreiseverbote gegen HateAid-Geschäftsführerinnen Ballon und von Hodenberg wegen „Internetzensur" (HateAid). |
| 18.02.2026 | Merz fordert Klarnamenpflicht beim Politischen Aschermittwoch der CDU in Trier: „Ich möchte wissen, wer sich da zu Wort meldet." (klamm.de) |
| 20.–21.02.2026 | 38. CDU-Parteitag Stuttgart: Social-Media-Mindestalter 14 beschlossen. Klarnamenpflicht-Antrag in Ausschüsse überwiesen (vertagt, nicht beschlossen). |
| 19.03.2026 | Fernandes veröffentlicht Instagram-Statement und benennt Ulmen als Täter. ProSieben entfernt Serie „Jerks" von Joyn. |
| 20.03.2026 | Der Spiegel publiziert Hauptartikel. Am selben Tag kündigt Justizministerin Hubig (SPD) ein Digitales Gewaltschutzgesetz an (ZDF heute). |
| 22.03.2026 | Demo am Brandenburger Tor: „Stoppt sexualisierte und digitale Gewalt!" 6.700 Teilnehmer (Polizei) / 13.000 (Veranstalter, laut ZDF). HateAid-Co-CEO Josephine Ballon war laut Tagesspiegel als NGO-Stimme angekündigt; als Rednerin namentlich bestätigt wurden Luisa Neubauer, Katrin Göring-Eckardt, Lisa Paus, Saskia Esken, Claudia Roth (ZDF heute). |
| 23.03.2026 | 250+ prominente Frauen veröffentlichen Solidaritätspetition mit 10 Forderungen über WeAct/Campact. Initiiert von Kristina Lunz (Centre for Feminist Foreign Policy), Ricarda Lang (Grüne) und Düzen Tekkal (WeAct). |
| 24.03.2026 | Bekannt wird: StA Itzehoe hatte Ermittlungen bereits am 23.06.2025 eingestellt. Spanische Vorermittlung im Frühstadium, vertraulich. |
| Ende März 2026 | Nach dem Spiegel-Bericht nimmt die StA Itzehoe die Ermittlungen wieder auf. Anschliessend gibt Itzehoe den Fall ab: Ulmen hatte seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich Potsdam (Zeit). |
| 13.04.2026 | Spanisches Gericht (Palma de Mallorca) erklärt sich für nicht zuständig und gibt das Verfahren DPA 1365/2025 an die deutsche Justiz ab (Mallorca Zeitung, 13.04.2026). |
| April 2026 | Staatsanwaltschaft Potsdam übernimmt das Verfahren (14.04.2026). Die Behörde prüft, ob sich ein Anfangsverdacht begründen lässt (beck-aktuell 14.04.2026). Die Unschuldsvermutung gilt. |
| April 2026 | Ulmen klagt gegen Der Spiegel. Das Landgericht Hamburg wies die Klage auf eine Unterlassungsverfügung in vier von fünf Punkten ab. Das Gericht ließ die Berichterstattung über den Deepfake-Verdacht und die Gewaltvorwürfe zu. Nur eine Passage über eine Gerichtsverhandlung in Palma de Mallorca wurde verboten. Ulmens Anwalt legte sofortige Beschwerde ein (LTO; ZDF heute). |
| 17.04.2026 | Hubig veröffentlicht Referentenentwurf des Digitalen Gewaltschutzgesetzes. Stellungnahmefrist für Länder und Verbände bis 22.05.2026 (BMJV). |
Die NGO-Kampagne
48 Stunden nach der Spiegel-Veröffentlichung war eine Grossdemonstration am Brandenburger Tor organisiert, eine Petitionsplattform aufgesetzt und politische Forderungen formuliert. Kritiker halten diese Geschwindigkeit für „unplausibel für eine echte Graswurzelbewegung" (Cicero: Die Demo vor dem Urteil).
Beteiligte Organisationen
HateAid gGmbH: Fernandes arbeitete seit Jahren als Botschafterin mit HateAid zusammen. Co-CEO Anna-Lena von Hodenberg wusste laut eigener Aussage bereits Monate vor der Veröffentlichung von den Vorwürfen. HateAid hatte am 6. Februar 2026 beim Bundestag-Lobbyregister einen „Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes" als neuen § 184k StGB registriert (Lobbyregister SG2509020003) — zusammen mit Stellungnahmen und Eckpunkte-Kommentaren zum BMJ-Referentenentwurf. Einen eigenständig publizierten Gesetzentwurf hat HateAid nicht vorgelegt. Die politische Lobbyarbeit war vorbereitet, bevor der Fall Fernandes öffentlich wurde.
Campact e.V. / WeAct: Die Solidaritätspetition mit 10 Forderungen an die Bundesregierung lief über WeAct, die Petitionsplattform von Campact. Campact ist gleichzeitig Mitgesellschafter von HateAid (33,32%). Über 20.000 Unterschriften innerhalb von 24 Stunden. (WeAct Petition)
„Feminist Fight Club": Neu gegründetes Bündnis, das die Berliner Demo organisierte. Mitgründerin Kira Bonisch (25, FU Berlin, Fridays-for-Future-Aktivistin). Die Organisation existierte vor dem Fernandes-Fall nicht — und konnte dennoch innerhalb von 48 Stunden eine Grossveranstaltung am Brandenburger Tor durchführen.
Kristina Lunz (ehem. Centre for Feminist Foreign Policy): Kristina Lunz initiierte gemeinsam mit Ricarda Lang (Grüne) und Düzen Tekkal die 250-Frauen-Petition. Das Centre for Feminist Foreign Policy (CFFP) war zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr aktiv — es hatte im Juni 2025 seinen Betrieb eingestellt (Campact, Juni 2025). Lunz handelte somit in eigener Person, nicht im Namen des CFFP.
„Nur Ja heisst Ja": Initiative für das Konsensprinzip im Sexualstrafrecht, Co-Organisator der Demo.
Politische Präsenz auf der Demo
Die Demo am 22.03. wurde von hochrangigen Politikerinnen besucht: Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Lisa Paus (Grüne, Ex-Familienministerin), Saskia Esken (SPD-Vorsitzende), Claudia Roth (Grüne), Luisa Neubauer (Klimaaktivistin). Fernandes selbst war nicht anwesend, schickte aber eine verlesene Erklärung (Tagesspiegel).
Die 10 Forderungen
Die WeAct-Petition fordert unter anderem:
- Kriminalisierung von Erstellung UND Verbreitung nicht-einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes
- Digitales Gewaltschutzgesetz mit Löschrechten, Plattform-Offenlegung, Täter-Identifizierung
- Zustimmungsprinzip („Ja heisst Ja") im Sexualstrafrecht
- Plattform-Regulierungspflichten inklusive schnelle Deepfake-Entfernung
- Femizid als eigenständiger Straftatbestand
- Spezialisierte Gerichte und Polizei für geschlechtsspezifische Gewalt (nach spanischem Vorbild)
- Dringliche Regierungssitzung zur Umsetzung
Die Forderungen gehen weit über den Einzelfall Fernandes hinaus und umfassen eine grundlegende Umstrukturierung des Strafrechts und der Plattformregulierung (Centre for Feminist Foreign Policy).
Die gesetzgeberische Agenda
Digitales Gewaltschutzgesetz (SPD / BMJ)
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte am selben Tag wie die Spiegel-Veröffentlichung (20.03.2026) ein Digitales Gewaltschutzgesetz an. Dieses war kein spontaner Entwurf: Das Gesetz basiert auf Eckpunkten, die Vorgänger Marco Buschmann (FDP) bereits am 12. April 2023 vorgelegt hatte, und einem fertigen Gesetzentwurf des BMJ von Dezember 2024, der wegen des Ampel-Bruchs nicht mehr eingebracht wurde (HateAid: Gesetz gegen digitale Gewalt).
Kerninhalte des Gesetzes:
- Kriminalisierung von Deepfake-Erstellung (nicht nur Verbreitung), Strafrahmen bis 2 Jahre (vorher 1 Jahr)
- Gerichtlich angeordnete Account-Sperrungen
- Vereinfachte Täter-Identifizierung über Plattformdaten
- IP-Adress-Speicherung für 3 Monate
- Knapp eine halbe Milliarde Euro für die Länder
Die Gesetzesinitiative war also monatelang vorbereitet. Der Fall Fernandes lieferte den emotionalen Anlass für die öffentliche Ankündigung. Rechtsanwalt Gerhard Strate schreibt in Cicero: „Politiker nutzen den Fall für unpopuläre Massnahmen" (Cicero). Aktueller Stand (Mai 2026): Hubig veröffentlichte am 17. April 2026 einen Referentenentwurf, der bis 22. Mai 2026 zur Stellungnahme an Länder und Verbände versandt wurde (BMJV, 17.04.2026). Ein kritisches Gutachten des Plagiatsforschers Stefan Weber stellte die methodische Belastbarkeit der von HateAid vorgelegten Studien in Frage (Junge Freiheit).
Vergleich mit früheren Fällen
Kritiker verweisen auf ein wiederkehrendes Muster, bei dem prominente Einzelfälle Gesetzgebung antreiben — noch bevor ein Gerichtsurteil vorliegt:
- Gina-Lisa Lohfink (2016): Öffentliche Empörung trieb Sexualstrafrechtsreform. Lohfink wurde später wegen falscher Verdächtigung verurteilt.
- Gil Ofarim (2021): Antisemitismus-Vorwürfe lösten gesellschaftliche Debatte aus. Ofarim gestand später die Falschbeschuldigung.
- Till Lindemann (2023): Vorverurteilung in Medien und Politik. Ermittlungen eingestellt.
Klarnamenpflicht & digitale ID
Merz-Forderung
Am 18. Februar 2026 forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beim Politischen Aschermittwoch der CDU Rheinland-Pfalz in Trier eine Klarnamenpflicht im Internet: „Ich möchte wissen, wer sich da zu Wort meldet." Er argumentierte, Politiker treten unter ihrem echten Namen auf und könnten dasselbe von Bürgern erwarten. Markus Söder (CSU) unterstützte die Forderung und verglich sie mit dem Vermummungsverbot bei Demonstrationen (NZZ).
Beim CDU-Parteitag in Stuttgart (20.–21.02.2026) brachte der Landesverband Schleswig-Holstein einen Antrag zur Klarnamenpflicht ein. Der Parteitag beschloss lediglich ein Social-Media-Mindestalter von 14 Jahren; die Klarnamenpflicht wurde in Bundesfachausschüsse überwiesen — de facto vertagt, nicht abgelehnt (Handelsblatt).
Koalitionsvertrag 2025: Digitale Infrastruktur
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (April 2025) enthält die Bausteine für eine digitale Identifizierungspflicht — ohne sie explizit so zu nennen:
- Pflicht-Bürgerkonto: „Bürger erhalten verpflichtend ein Bürgerkonto und eine digitale Identität."
- EUDI-Wallet: European Digital Identity Wallet für „Identifikation, Authentifizierung und Zahlungen"
- Altersverifikation: „Altersverifikation auf digitalen Endgeräten sollte Standard in Europa sein."
- Bot-Verbot: „Der massenhafte und koordinierte Einsatz von Bots und Fake-Accounts soll verboten werden."
Zum Thema Anonymität steht im Koalitionsvertrag (Zeile ~2225): „Grundsätzlich sichern wir die Vertraulichkeit privater Kommunikation und Anonymität im Netz." Das Wort „grundsätzlich" lässt juristisch Ausnahmen zu. Der Chaos Computer Club warnte vor „Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" und forderte eine „Notbremse für den Überwachungskatalog" (Deutsche Wirtschafts Nachrichten).
Kernproblem: Die technische Infrastruktur (Pflicht-Bürgerkonto + EUDI-Wallet + Altersverifikation) schafft die Grundlage für eine faktische Klarnamenpflicht — selbst wenn das Wort nicht im Vertrag steht. Wer eine staatliche digitale Identität besitzt und sich damit auf Plattformen verifizieren muss, ist de facto identifizierbar.
§ 188 StGB: Majestätsbeleidigung 2.0
Parallel zur digitalen Zensurinfrastruktur wird § 188 StGB (Üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens) als Instrument gegen politische Kritik eingesetzt. Der Paragraph wurde 2021 durch das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" massiv erweitert: Erstmals fallen auch einfache Beleidigungen (nicht nur Verleumdung) unter den verschärften Tatbestand — mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.
Explosion der Verfahren
Robert Habeck stellte laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 20/12694, Stand August 2024) 805 Strafanzeigen wegen Beleidigung/Bedrohung seit September 2021. Annalena Baerbock stellte 513 Strafanzeigen im selben Zeitraum (BT-Drs. 20/12694). Die Staatsanwaltschaften prüfen dabei kaum noch das gesetzliche Erfordernis, dass die Äusserung „geeignet sein muss, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren" — es wird faktisch als automatisch erfüllt behandelt (Cicero).
Die „Schwachkopf-Affäre"
Ein 64-jähriger Mann aus dem Landkreis Hassberge teilte ein Meme, das Habecks Porträt mit dem Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL" (Parodie auf die Haarpflegemarke) zeigte. Am 12. November 2024 durchsuchte die Polizei mit Gerichtsbeschluss seine Wohnung und beschlagnahmte sein Tablet. Eine Hausdurchsuchung wegen eines Memes, das einen Politiker als „Schwachkopf" bezeichnete (netzpolitik.org).
Fall David Bendels
David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kurier, postete eine satirische Fotomontage: Nancy Faeser mit einem Schild „Ich hasse Meinungsfreiheit". Das Amtsgericht Bamberg verurteilte ihn am 8. April 2025 nach § 188 StGB zu 7 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung — für eine härtere Strafe. Am 14. Januar 2026 sprach das Landgericht Bamberg Bendels frei: Der Post sei „von der verfassungsrechtlichen Meinungsfreiheit gedeckt" (LTO).
AfD-Initiative zur Abschaffung
Die AfD-Fraktion brachte einen Gesetzentwurf zur Streichung von § 188 StGB ein: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz". Am 29. Januar 2026 wurde er mit 133 zu 440 Stimmen abgelehnt — nur die AfD stimmte dafür. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke votierten geschlossen dagegen (bundestag.de).
Die Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ) kritisiert: § 188 schaffe „Sonderrecht zugunsten mächtiger Personen" und verletze den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 GG (KriPoZ).
AfD, Jugend & TikTok
Der politische Kontext der digitalen Regulierungsdebatte ist ohne die Verschiebungen im Wahlverhalten junger Menschen nicht zu verstehen.
AfD-Zuspruch bei jungen Wählern
- BTW 2025 (18–24 Jahre): AfD bei 19–21% — Verdreifachung gegenüber 2021 (7%) (Statista)
- Junge Männer (18–24): AfD stärkste Partei mit 27% (ZDF heute)
- Landtagswahlen 2024: Sachsen 31%, Thüringen 38%, Brandenburg 31% bei jungen Wählern
- Europawahl 2024 (16–24): 16%, +11 Prozentpunkte gegenüber 2019
TikTok-Dominanz
Die AfD-Hashtags erscheinen in den Feeds von Erstwählern doppelt so häufig wie die Hashtags anderer Parteien — dies zeigen die Uni-Potsdam-Studie (2024) und der Bertelsmann-EINWURF (2025): Auf 21,5% aller Partei-Videos kommt die AfD auf 37,4% der empfohlenen Inhalte bei jungen Nutzern. Offizielle AfD-Kanäle haben 730.000+ Follower. Bundestagsreden werden bewusst in 60–90-Sekunden-Passagen strukturiert, die als TikTok-Clips funktionieren (Uni Potsdam, Bertelsmann Stiftung).
Zusammenhang: Regulierung und Jugendwähler
Klarnamenpflicht, Social-Media-Mindestalter, Altersverifikation und verstärkte Plattformregulierung treffen überproportional die Altersgruppe, in der die AfD am stärksten wächst. Die AfD-Bundestagsfraktion erklärt: „Anonymität demokratisiert das Internet" und warnt: „Wer Bürger zwingt, politische Äusserungen unter ihrem echten Namen zu tätigen, schränkt die Meinungsfreiheit massiv ein und schafft die Grundlage für digitale Überwachungssysteme" (afdbundestag.de). Die AfD Thüringen (MdL Robert Cotta, 19.02.2026): „Klarnamenpflicht greift die Meinungsfreiheit an" (AfD Thüringen).
Auch netzpolitik.org warnt: Eine Klarnamenpflicht sei ein „autoritäres Instrument", das „der Demokratie schadet" — denn sie treffe nicht Täter, sondern vor allem Opfer, Kranke, Verfolgte und Menschen mit unpopulären politischen Meinungen (netzpolitik.org).
Verflechtungen & Kosten
Die beteiligten Organisationen bilden ein eng verzahntes Netzwerk mit gemeinsamen Geldgebern, Gesellschaftern und politischen Verbindungen:
| Organisation | Öffentl. Förderung | Verbindung |
| HateAid gGmbH | ~1,3 Mio. € (BMJ + BMFSFJ) | Gesellschafter: Campact. Trusted Flagger. Demo-Vertreterin. Forderungspapier zu Deepfakes Jan. 2026 |
| Campact e.V. / WeAct | 24,6 Mio. € Einnahmen | Gesellschafter HateAid (33,32% lt. HateAid-Transparenzbericht; Gründungsanteil 66,6% wurde reduziert). Petitionsplattform WeAct. Fördert CORRECTIV (500K) |
| Amadeu Antonio Stiftung | 9,5 Mio. € (2025) | Stellungnahmen zu DSA und Digitalem Gewaltschutzgesetz. Publikation „Warum Jugendliche AfD wählen" |
| Gesellschaft f. Freiheitsrechte (GFF) | Alfred Landecker Foundation | Eigener Gesetzentwurf (Marie-Munk-Initiative): Account-Sperren ohne Klarnamenpflicht |
| Centre for Feminist Foreign Policy | k.A. (aufgelöst Juni 2025) | Nicht mehr aktiv zum Zeitpunkt des Falls. Gründerin Kristina Lunz initiierte Petition persönlich. |
| Feminist Fight Club | k.A. | Neu gegründet (~48h nach Spiegel-Veröffentlichung). Demo-Organisation. Mitgründerin: Kira Bönisch (25, FU Berlin, FFF-Aktivistin). Etwa 20 Gründungsmitglieder. |
| Kristina Lunz | k.A. | Petition mit 250+ Erstunterzeichnerinnen initiiert; handelte persönlich (CFFP seit Juni 2025 aufgelöst) |
Parteipolitische Verbindungen
SPD:
- Justizministerin Hubig: Digitales Gewaltschutzgesetz, Ankündigung zeitgleich mit Spiegel-Artikel
- Saskia Esken (SPD-Vorsitzende): Auf Demo am 22.03.
- HateAid erhält BMJ-Förderung (600K/Jahr) — das Ministerium, das das Gesetz schreibt, finanziert die Organisation, die es fordert
CDU/CSU:
- Merz: Klarnamenpflicht (Aschermittwoch 18.02.), Social-Media-Verbot für Minderjährige
- Söder: Vergleich Klarnamenpflicht mit Vermummungsverbot
- CDU-Parteitag: Mindestalter 14 beschlossen, Klarnamenpflicht vertagt (nicht abgelehnt)
- Familienministerin Prien (CDU) kürzt gleichzeitig „Demokratie leben!"-Förderung — HateAid unter den betroffenen Organisationen
Grüne:
- Ricarda Lang: Mitinitiatorin der Petition
- Göring-Eckardt, Paus, Roth: Auf Demo am 22.03.
- Luisa Neubauer: Auf Demo. Verbindung FFF → Feminist Fight Club (Bonisch)
Gegenposition
Die Beteiligten und betroffenen Organisationen widersprechen Teilen der in diesem Artikel enthaltenen Framing-Analyse:
HateAid gGmbH
HateAid bezeichnet Berichte über eine angebliche orchestrierte Kampagne als „konstruierte Verschwörungserzählungen". Die Organisation betont, sie sei eine unabhängige gemeinnützige Einrichtung, die Opfer von Hassrede und digitaler Gewalt unterstütze. Zur Gesetzgebungsarbeit erklärt HateAid: „Wir haben jahrelang auf einen besseren Schutz vor digitaler Gewalt gedrängt. Dass nun ein Gesetzentwurf vorliegt, ist das Ergebnis unserer fachpolitischen Arbeit." Die Lobbyregister-Einträge (Formulierungsvorschlag, Stellungnahmen) seien transparente und legitime Form der Interessenvertretung (HateAid, Eigenstellungnahme).
Campact e.V.
Campact weist die Bezeichnung „staatlich finanziert" (in Bezug auf HateAid als Tochter) als gerichtlich verbotene Falschaussage zurück. Das OLG Hamburg untersagte dem Nachrichtenportal NIUS im März 2026 die Behauptung, Campact sei „staatlich finanziert" (beck-aktuell, OLG Hamburg März 2026). Campact betont die Eigenständigkeit seiner Plattform WeAct für Bürgerpetitionen.
Position von Christian Ulmen
Christian Ulmen hat sich öffentlich nicht zu den Vorwürfen geäussert. Sein Anwalt Christian Schertz bezeichnete die Spiegel-Berichterstattung als „rechtswidrig". Ulmen verlor im April 2026 den presserechtlichen Streit gegen den Spiegel in vier von fünf Punkten (Ausnahme: eine Passage über das Palma-Verfahren). Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil.
Methodenkritik am Gesetzgebungsprozess
Die GFF (Gesellschaft für Freiheitsrechte) erarbeitete einen alternativen Gesetzentwurf (Marie-Munk-Initiative), der Account-Sperren ohne Klarnamenpflicht ermöglicht. Die GFF kritisiert an Hubigs Entwurf die geplante IP-Adress-Speicherung für 3 Monate als unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre. netzpolitik.org warnt generell: Eine Klarnamenpflicht treffe „nicht Täter, sondern vor allem Opfer, Kranke, Verfolgte und Menschen mit unpopulären politischen Meinungen" (netzpolitik.org).
Steuerlupe hat diese Positionen auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen zusammengefasst. Die Analyse des Artikels bleibt davon unberührt. Steuerlupe ist kein neutrales Lexikon, sondern eine investigative Plattform.
Quellen
- Cicero: Fernandes gegen Ulmen — Die Demo vor dem Urteil
- Tichys Einblick: Der Fall Fernandes als Vehikel für den Angriff auf Anonymität
- Apollo News: Von HateAid bis zum SPD-Ministerium
- ZDF heute: Justizministerin will gegen digitale Gewalt vorgehen
- ZDF heute: Demo gegen digitale sexuelle Gewalt, 6.700 Teilnehmer
- WeAct/Campact: 10 Forderungen an die Bundesregierung
- Junge Freiheit: Ermittlungen im Fall Fernandes eingestellt (StA Itzehoe)
- klamm.de: Merz fordert Klarnamenpflicht, 18.02.2026
- netzpolitik.org: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie
- netzpolitik.org: Koalitionsvertrag — Netzpolitik
- bundestag.de: Streichung § 188 abgelehnt (133:440)
- KriPoZ: Abschaffung des § 188 StGB
- Statista: BTW 2025 nach Altersgruppen
- Uni Potsdam: AfD dominiert TikTok
- AfD-Fraktion: Anonymität demokratisiert das Internet
- t-online: Der Tsunami der Empörung & sein Doppelagent Schertz
- HateAid: Gesetz gegen digitale Gewalt
- HateAid: US-Einreiseverbote gegen Geschäftsführerinnen
- LTO: LG Bamberg spricht Bendels frei
- Campact: Warum der Fall Fernandes uns alle angeht
- Lobbyregister Bundestag SG2509020003: HateAid Formulierungsvorschlag § 184k StGB (06.02.2026)
- BT-Drs. 20/12694: Strafanzeigen Mitglieder Bundesregierung — Antwort auf Kleine Anfrage (August 2024)
- beck-aktuell 14.04.2026: StA Potsdam übernimmt Verfahren
- LTO: Ulmen verliert gegen Spiegel in vier von fünf Punkten
- BMJV 17.04.2026: Hubig-Referentenentwurf Digitales Gewaltschutzgesetz
- Campact Blog Juni 2025: Centre for Feminist Foreign Policy stellt Betrieb ein
- Bertelsmann Stiftung EINWURF 06/2025: Demokratie im Feed? AfD 37,4% in Erstwähler-Feeds
- Junge Freiheit: Gutachten Stefan Weber zerlegt HateAid-Studien
- beck-aktuell März 2026: OLG Hamburg verbietet NIUS Aussage „staatlich finanziert" über Campact