Verein zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim e.V.
Überblick
Der Verein zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim e.V. ist ein klassischer lokaler Förderverein: drei ehrenamtliche Vorstände, Jahresmindestbeitrag 15 €, betterplace-Spendenaktionen für konkrete Sachzwecke (Kinderwagen-Unterstellplatz, Spielzimmer-Ausstattung), keine Lobbyregister-Pflicht, keine Bundesanzeiger-Pflicht. Der Verein selbst ist nicht Trägerin des Schutzhauses; das eigentliche Frauen- und Kinderschutzhaus Heidenheim wird seit 1982 vom Diakonischen Werk Heidenheim operativ geführt und ist als Einrichtung des Evangelischen Kirchenbezirks Heidenheim in den Strukturen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg verankert.
Am 5. Dezember 2025 wurde der Förderverein im Loewe Saal Berlin mit dem Deutschen Engagementpreis in der Kategorie ,Bewahren' der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ausgezeichnet. Die Jury-Beschreibung in der DSEE-Pressemitteilung benennt den genauen Wirkmechanismus: „Er unterstützt das örtliche Frauenhaus durch Spenden, Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitskampagnen und trägt so maßgeblich zum Fortbestehen einer wichtigen Schutz- und Beratungsstruktur bei." Der Förderverein selbst beziffert seinen Beitrag laut Recherche der Heidenheimer Zeitung mit etwa 15.000 € pro Jahr, was rund 8 % des Jahresetats des Schutzhauses entspricht — also gerade keine Haupt-Finanzierung, sondern eine zivilgesellschaftliche Verstärkung des kommunalen Pflichtanteils.
Diese Wiki-Sektion dokumentiert den Förderverein redaktionell streng auf die Ebene, auf der er tatsächlich tätig ist: Mitgliederwerbung, lokale Bürgerempfänge, Themen-Sichtbarkeit. Strukturkritik, die in einer politischen Skandalsprache geführt würde, ist nach Recherchestand 2026-05 nicht durch öffentliche Befunde gedeckt; entsprechend wird sie hier nicht konstruiert (siehe Sektion Gegenposition).
Trägerstruktur — drei-stufig
Die Heidenheimer Schutzhaus-Konstellation ist strukturell hybrid. Wer den Engagementpreis dem Verein zuordnet, muss diese Trennung mitlesen, um nicht zu falschen Schlüssen zu kommen.
| Ebene | Funktion | Träger | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 1. Operative Trägerin | Personal, Beratung, Belegung, geschützte Unterbringung | Diakonisches Werk Heidenheim | Anschrift Bahnhofstraße 33, 89518 Heidenheim; Geschäftsführer Frank Rosenkranz; zwei hauptamtliche Sozialpädagoginnen + sieben ehrenamtliche Helferinnen (Stand 2024, Eigenangabe). |
| 2. Kirchliche Dachstruktur | Personalkostenanteil, strukturelle Anbindung an Diakonisches Werk Württemberg | Evangelischer Kirchenbezirk Heidenheim (Ev. Landeskirche in Württemberg) | Kirchensteuermittel; Einrichtung in der Liste der Kirchenbezirk-Einrichtungen geführt. |
| 3. Förderverein (Preisträger 2025) | Mitgliedsbeiträge + Spenden + Öffentlichkeitsarbeit + Aufklärungsbeiträge | Verein zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim e.V. | Ehrenamtlich, drei Vorstände, ~15 k €/Jahr Beitrag (siehe Sektion Finanzierung). |
Der DSEE-Preis 2025 ging ausdrücklich an Ebene 3 — nicht an die Diakonie und nicht an den Kirchenbezirk. Die Jury würdigt den ehrenamtlichen Förderverein als Erhaltungs-Stütze einer kommunalen Schutzstruktur, die strukturell unterfinanziert ist (zum bundesgesetzlichen Hintergrund siehe Sektion Rechtsrahmen Baden-Württemberg).
Vorstand & Personalprüfung
Der Vorstand des Fördervereins besteht laut eigener Vereinsseite auf der Diakonie-Heidenheim-Website (Stand 2026-05) aus drei Personen:
| Person | Funktion | Beleg |
|---|---|---|
| Karin Bühner | 1. Vorsitzende | Diakonie-Heidenheim-Website / DSEE-Engagiertenfinder Profil 6405 |
| Gerhard Mosch | Kassierer | Diakonie-Heidenheim-Website |
| Hannah Erz | stellv. Vorsitzende | Diakonie-Heidenheim-Website |
Karin Bühner ist nach Eigenaussage in der lokalen Berichterstattung „seit fast zehn Jahren" Vorsitzende des Vereins — auf eine erste Amtszeit etwa im Zeitraum 2015/2016 hindeutend; Wahlprotokolle des Vereins sind öffentlich nicht abrufbar (siehe Recherche-Anhaltspunkt 4). Eine private Kontaktadresse Reutlinger Straße 48, 89522 Heidenheim ist im Eintrag der Diakonie-Webseite hinterlegt. Bühner trat im März 2024 bei einem Podiumsgespräch der Heidenheimer Bündnis-90/Die-Grünen zum Internationalen Frauentag auf — eine Mitgliedschaftsbeziehung ist daraus nicht ableitbar; thematische Einladungen lokaler Politik sind bei Frauenhaus-Vorsitzenden Standard.
Hannah Erz und Gerhard Mosch: Öffentlich auffindbare Vorgeschichte oder Mehrfachmandate bei anderen lokalen NGOs/in der Politik wurden im Recherchezeitraum nicht festgestellt. In einer älteren Stichprobe taucht Elli Nerz als stellvertretende Vorsitzende auf — vermutlich ein früherer Stand vor Hannah Erz; eine offen dokumentierte Vorstandswechsel-Chronik liegt nicht vor.
Operatives Schutzhaus-Personal (nicht beim Förderverein angestellt, sondern bei der Diakonie): zwei hauptamtliche Sozialpädagoginnen und sieben ehrenamtliche Helferinnen — Eigenangabe der Diakonie.
Finanzierung
Als eingetragener Verein ist der Förderverein nach deutschem Recht nicht offenlegungspflichtig im Sinne der §§ 264a, 325 HGB — Jahresabschlüsse werden im Bundesanzeiger nicht veröffentlicht (verifiziert: 0 Treffer). Mitgliedsstatistiken und Bilanzdaten des Vereins sind damit nicht aus öffentlichen Pflicht-Veröffentlichungen ableitbar.
Gesamtetat-Aufteilung des Schutzhauses (laut Recherche der Heidenheimer Zeitung, „Mit diesem Problem kämpft das Heidenheimer Frauenhaus"; Volltext hinter Bezahlschranke, Beträge über öffentliche Suchmaschinen-Snippets der HZ-Quelle bestätigt; Haushaltsjahr in der einsehbaren Vorschau nicht eindeutig benannt — Empfehlung: HZ-Volltext bei Bedarf nachverifizieren):
| Position | Beitrag pro Jahr | Anteil | Beleg |
|---|---|---|---|
| Landkreis Heidenheim (kommunaler Pflicht-/Freiwilligkeitsanteil) | ~100.000 € | ~54 % | hz.de (Paywall, Such-Snippet) |
| Land Baden-Württemberg (Sozialministerium, VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser) | ~50.000 € | ~27 % | hz.de (Such-Snippet) |
| Evangelischer Kirchenbezirk Heidenheim (Personalkostenzuschuss) | ~18.000 € | ~10 % | hz.de (Such-Snippet) |
| Förderverein (Mitgliedsbeiträge + Spenden) | ~15.000 € | ~8 % | hz.de (Such-Snippet); konsistent mit Bühner-Eigenangabe zu lückenfüllendem Charakter |
| Tagessatz-Refinanzierung pro Bewohnerin via SGB II/XII | nicht beziffert | — | Paritätischer BW Factsheet 2022: 105,50 € BW-Durchschnittstagessatz pro Frau-mit-Kind, kommunal/SGB-getragen |
Der Förderverein steuert in dieser Aufteilung also nicht den Löwenanteil, sondern eine kleine, ehrenamtlich erbrachte Reserve — die in der Praxis genau die Lücken füllt, die im kommunalen oder Landes-Haushalt unbesetzt bleiben (Spielzimmer-Ausstattung, Kinderwagen-Unterstellplatz, kleine Investitionen).
Belegte Spenden-Einzelaktionen über die Plattform betterplace.org (Stand 2026-05):
- Kinderwagen-Unterstellplatz — abgeschlossen, gesammelt 4.871,09 €.
- Spielzimmer für Kinder im Heidenheimer Frauenhaus — laufend, 57 % erreicht, 44 Spendende.
Eine spezifische Förderung aus den Bundes-Programmen „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen", Bundesförderprogramm Frauenhäuser/Investitionsförderung oder dem Hilfetelefon (BMFSFJ; ressort-spezifischer Name nach Kabinettsbildung 2025 in der DSEE-Pressemitteilung als „BMBFSFJ") an den Heidenheimer Förderverein oder das Schutzhaus selbst ist im offen zugänglichen Web nicht namentlich ausgewiesen (siehe Recherche-Anhaltspunkt 3). Ebenso ist eine direkte Förderung durch Aktion Mensch oder die Sparkassen-Stiftung Heidenheim nach Recherchestand 2026-05 nicht durch öffentliche Förderbescheide belegt — beide gehören aber in das typische Spektrum lokaler Frauenhaus-Förderer und sind in den Recherche-Anhaltspunkten als Klärungsziel hinterlegt.
Eine Besonderheit am Vereins-Einnahmen-Modell ist die in mehreren Quellen genannte Möglichkeit, dass Geldauflagen des Amtsgerichts Heidenheim (§ 153a StPO, § 56b StGB) zugunsten des Vereins ausgesprochen werden können — eine bei gemeinnützigen Vereinen übliche, aber häufig nicht öffentlich gelistete zusätzliche Einnahmequelle, die für die Heidenheimer Frauenhaus-Förderung dem Vernehmen nach genutzt wird (Quelle: Diakonie-Heidenheim-Vereinsseite, Punkt zur Mittelherkunft).
Rechtsrahmen Baden-Württemberg — kommunale Freiwilligkeitsleistung
Der Hintergrund jeder Frauenhaus-Förderung in Deutschland ist eine strukturelle Eigentümlichkeit, die auch die Heidenheimer Konstellation prägt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags formuliert sie in seinem Sachstand WD 9-3000-068/20 vom 3. August 2020 wörtlich: „Bei der Frauenhausfinanzierung handelt es sich um eine kommunale Freiwilligkeitsleistung. Es existiert kein Rechtsanspruch auf Schutz." (WD 9-068/20, PDF)
Für Baden-Württemberg ist die Verwaltungsvorschrift Frauen- und Kinderschutzhäuser des Sozialministeriums vom 26. Mai 2020 maßgeblich: sie definiert einen Sockelbetrag von 15.600 € pro Frauenhaus pro Jahr und einen Platzwert von etwa 1.400 €/Platz für präventive Maßnahmen; Investitionen können zwischen 50 und 80 % gefördert werden. Die Landesmittel BW für Frauenhausfinanzierung sind laut Paritätischen-Factsheet zwischen 2019 und 2021 von 1 Mio. € auf 6 Mio. € pro Jahr ausgeweitet worden (43 Frauenhäuser BW, 820 Plätze, Stand 2020). Trotz dieser Ausweitung bleibt die kommunale Trägerschaft die Hauptlast und der Rechtsanspruch der Schutzsuchenden fehlt fort.
Genau in dieser Lücke wirkt der Förderverein — und genau diese strukturelle Bewahrungsfunktion adressiert der Engagementpreis 2025 (siehe Sektion DSEE-Engagementpreis 2025).
DSEE-Engagementpreis 2025 — Kategorie „Bewahren"
Verleihung am 5. Dezember 2025, Loewe Saal Berlin, anlässlich des Internationalen Tags des Ehrenamts, vor ca. 500 geladenen Gästen. Auslober ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), Bundesstiftung mit Sitz in Neustrelitz, für das Engagementpreis-Verfahren 2025 finanziert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt (Dr. Christiane Schenderlein, CDU). Gesamtpreisgeld: 67.500 € über sieben Auszeichnungen verteilt, davon fünf Hauptkategorien und zwei Publikumspreis-Plätze (Platz 2 zusätzlich mit 7.500 € dotiert). Eine kategoriegenaue Aufschlüsselung des Hauptpreisgelds ist in der einsehbaren DSEE-Pressemitteilung nicht ausgewiesen.
Wortlaut der DSEE-Würdigung Kategorie „Bewahren" (Pressemitteilung):
„Er unterstützt das örtliche Frauenhaus durch Spenden, Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitskampagnen und trägt so maßgeblich zum Fortbestehen einer wichtigen Schutz- und Beratungsstruktur bei."
Leitidee des Vereins auf dem DSEE-Engagiertenprofil 6405: „Jede Frau und jedes Kind hat ein Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde."
Nominierungsweg: Der Verein wurde zunächst beim Bürgerempfang der Stadt Heidenheim (Engagementpreis 2025) ausgezeichnet; diese kommunale Vor-Auszeichnung berechtigt zur Bewerbung beim Deutschen Engagementpreis. Beim Bürgerempfang nahmen Karin Bühner und weitere Mitglieder die Auszeichnung entgegen; ein Kurzfilm zur Arbeit des Vereins wurde gezeigt.
Mit-Preisträger 2025 (für die thematische Einordnung):
- War Child Deutschland gGmbH — Kategorie „Anstoßen" (Projekt TeamUp).
- Coexister Germany e.V. — Kategorie „Verbinden".
- Rederei gUG / SPREUWEIZEN — Kategorie „Verändern".
- EndEndoSilence e.V. (Theresia Crone) — Kategorie „Ich für uns".
- Ahmadiyya Muslim Peace Cycling Club Köln — Publikumspreis.
- Dup15q e.V. — 2. Platz Publikumspreis (zusätzlich 7.500 €).
Die fünf Hauptkategorie-Preisträger werden in der gleichen Steuerlupe-Sammel-Akte 2026-05-12 parallel dokumentiert — die DSEE-Selektion ist der konkrete Anlass dieser Aktenführung, nicht ein inhaltlich gemeinsamer Themenfaden.
Verflechtungen
Kirchliche Anbindung — Evangelische Landeskirche in Württemberg
Trotz Selbstbeschreibung „überkonfessionell und überparteilich" ist der Verein faktisch in einer evangelisch-diakonischen Trägerlandschaft beheimatet: Geschäftsadresse beim Diakonischen Werk Heidenheim, E-Mail-Adresse Foerderverein-Frauenhaus.hdh@elkw.de (Domain der Evangelischen Landeskirche Württemberg), kirchliche Listung als „Einrichtung des Kirchenbezirks". Der Personalkostenanteil des Kirchenbezirks (~18 k €/Jahr laut HZ-Snippet) speist sich aus Kirchensteuermitteln. Dieser strukturelle Hintergrund ist keine Bewertung, sondern eine Information für Leser:innen, die den Verein politisch oder konfessionell einordnen wollen.
Stadt Heidenheim — Bürgerempfang-Engagementpreis
Die formelle Schnittstelle zum Oberbürgermeister-Amt und zur Stadtverwaltung verläuft über den jährlichen Bürgerempfang im Congress Centrum Heidenheim. 2025 ging der städtische Engagementpreis an den Frauenhaus-Förderverein und qualifizierte ihn so für die DSEE-Bewerbung. Eine darüber hinausgehende politische Patenschaft (Schirmherrschaft, Beirat, Politiker:innen-Beirat) ist auf den frei zugänglichen Quellen nicht dokumentiert. Die Heidenheimer Bündnis-90/Die-Grünen luden Bühner am 10. März 2024 zu einem Podiumsgespräch zum Internationalen Frauentag — eine politische Mitgliedschaft Bühners ist daraus nicht ableitbar, thematische Einladungen sind im lokalen Frauenhaus-Diskurs Standard.
Lokal nicht festgestellte Verflechtungen
Keine öffentlichen Hinweise auf Mehrfachmandate der Vorstandschaft in Bundes- oder Landespolitik, in anderen NGOs überregionaler Reichweite, in der Justiz, in Lobby-Strukturen. Keine Treffer im Lobbyregister (verifiziert, 0 Treffer Stand 2026-05). Keine Treffer in einer systematischen Bundestags-Drucksachen-Suche (site:dserver.bundestag.de „Frauenhaus Heidenheim" — 0 Treffer). Eine Karl-Heinz Wilhelm Stiftung Heidenheim taucht in der lokalen Förderlandschaft auf, listet aktuell aber keine Projekte; historische Förderung an das Schutzhaus nicht belegt.
DEP-2025: Gemeinsamer Selektions-Faden
Der Frauenhaus-Förderverein ist einer von fünf Hauptkategorie-Preisträgern des Deutschen Engagementpreises 2025 — die anderen vier sind thematisch unabhängig, teilen aber das Selektions-Datum 5. Dezember 2025. Die Steuerlupe-Sammel-Akte 2026-05-12 dokumentiert alle fünf parallel, ohne thematische Bündelung. Das ist eine Verflechtung der Aufmerksamkeits-Selektion, keine inhaltliche.
Gegenposition
Substantielle öffentliche Kritik am Frauenhaus-Förderverein Heidenheim oder am operativ getragenen Schutzhaus selbst ist nach systematischer Recherche im Mai 2026 nicht dokumentiert. Es liegen keine Strafanzeigen, Untreue-Vorwürfe, Bundesrechnungshof-Beanstandungen, Mitarbeiter-Klagen oder Aussteiger-Berichte vor; es gibt keine Lobbyregister-Eintragung und keine Bundestagsdrucksache mit einschlägigem Bezug. Die einschlägige Web-Recherche fördert ausschließlich allgemeine Skandalmeldungen aus völlig anderen Trägerschaften zutage, nicht Heidenheim.
Steuerlupe vertritt redaktionell die Position, dass die Pflicht zur Gegenposition nicht bedeutet, eine inhaltslose Pseudo-Kritik zu konstruieren. Die in der Sektion Recherche-Anhaltspunkte notierten offenen Punkte sind keine Vorwürfe, sondern dokumentierte Recherche-Lücken — Material für investigative Folgeanfragen oder IFG-Anträge, wenn dafür im konkreten Einzelfall Anlass besteht.
Eine legitime strukturelle Beobachtung bleibt — sie ist explizit keine Kritik am Verein: Der Bund- und Land-Anteil an der Heidenheimer Schutzhaus-Finanzierung deckt nach den vorliegenden Zahlen rund 27 % des Etats, der kommunale Pflichtanteil rund 54 %, der Kirchenbezirk 10 %, der Förderverein 8 %. Das ist eine in Deutschland typische Aufteilung — und sie offenbart die in WD 9-3000-068/20 wörtlich benannte rechtsstaatliche Schwachstelle (kein Rechtsanspruch auf Schutz). Die Würdigung des Engagementpreises adressiert genau diese strukturelle Lücke, die der Verein mit 8 % Eigenleistung zivilgesellschaftlich verstärkt.
Recherche-Anhaltspunkte (IFG-Arbeitsbasis)
Status-Hinweis: Die folgenden Punkte sind keine Befunde, sondern dokumentierte Recherche-Lücken. Sie dienen als Arbeitsbasis für parlamentarische Anfragen oder IFG-Anträge — etwa durch Rechercheteams, MdL/MdB-Büros oder zivilgesellschaftliche Akteure. Jeder Punkt nennt: was bekannt ist, was offen bleibt, welcher Adressat zuständig wäre, und eine konkrete Fragestellung.
1. Vereinsregister-Nummer, Gründungsjahr und aktuelle Satzungsfassung
Bekannt: Der Verein ist als eingetragener Verein (e.V.) registriert. Das Frauen- und Kinderschutzhaus selbst arbeitet seit 1982; der Förderverein „existiert seit mehr als 40 Jahren" (laut HZ-Recherche-Snippet — Größenordnung etwa 1984–1990 wahrscheinlich, exakte Jahreszahl nicht öffentlich).
Offen: Konkrete VR-Nummer, das genaue Gründungsdatum, die aktuelle Satzungsfassung, ein etwaiges aktuelles Mitgliederverzeichnis-Update, der Status der letzten Satzungsänderungen.
Adressat: Vereinsregister Baden-Württemberg (zentralisiert, zuständig vermutlich AG Ulm aufgrund Sitz Heidenheim) über das Gemeinsame Registerportal der Länder; ergänzend Anfrage beim Verein selbst.
Recherche-Pfad: Registerportal mit PLZ 89518 abfragen; bei Treffer kostenpflichtigen Auszug (VR-Nummer + Satzung) bestellen; alternative Möglichkeit: Direkt-Anfrage an die Geschäftsstelle Förderverein-Frauenhaus.hdh@elkw.de auf Übersendung der aktuellen Satzung.
2. Kreistagsbeschluss zur Frauenhausförderung — Höhe, Laufzeit, Vergabe-Modus
Bekannt: Landkreis Heidenheim steuert laut HZ-Snippet rund 100.000 € pro Jahr bei (~54 % des Etats), Haushaltsjahr in der einsehbaren Snippet-Vorschau nicht eindeutig.
Offen: Welcher konkrete Kreistagsbeschluss legt diese Förderung fest? Für welche Laufzeit? Welche Vergabe-Auflagen sind enthalten (Verwendungsnachweis, Personalkosten-Cap, Belegungsquote)? Wer prüft den Verwendungsnachweis?
Adressat: Landkreis Heidenheim — Hauptamt / Kreistagsbüro (Bürger-Informations-System buergerinfo.landkreis-heidenheim.de).
Mögliche Fragestellung: „Welche Kreistagsbeschlüsse 2022–2025 begründen die Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim sowie des Vereins zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim e.V.? Bitte um Auflistung mit Beschluss-Nummer, Drucksache, Förderbetrag, Laufzeit, Vergabe-Auflagen, Verwendungsnachweis-Stand und prüfender Stelle."
3. Landes-Förderbescheide Baden-Württemberg + Bundes-Programme
Bekannt: Land BW fördert über die VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser vom 26.05.2020 mit Sockelbetrag 15.600 € und Platzwert ca. 1.400 €/Platz; HZ-Snippet beziffert den Heidenheimer Landesanteil mit etwa 50.000 €/Jahr. Eine eigenständige Bundesförderung (BMBFSFJ-Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen", Bundesförderprogramm Frauenhäuser/Investitionsförderung, Hilfetelefon) an Heidenheim namentlich ist nach Recherchestand nicht öffentlich nachweisbar.
Offen: Konkrete Förderbescheide 2022–2025 zur Heidenheimer Schutzhaus-Trägerin und/oder dem Förderverein; Verwendungsnachweis-Stand; etwaige Bundesförderung über die Investitionslinie; etwaige Aktion-Mensch-Förderbescheide; Sparkassen-Stiftung-Heidenheim-Förderung.
Adressaten: Sozialministerium Baden-Württemberg (Referat Frauen); BMBFSFJ (Bundes-Investitionsförderung Frauenhäuser); Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA); Aktion Mensch (zivilrechtlich); Sparkassen-Stiftung Heidenheim.
Mögliche Fragestellung (an Sozialministerium BW): „Welche Förderbescheide sind im Rahmen der VwV Frauen- und Kinderschutzhäuser vom 26.05.2020 in den Jahren 2022–2025 an das Frauen- und Kinderschutzhaus Heidenheim (Trägerin: Diakonisches Werk Heidenheim) und/oder den Verein zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim e.V. ergangen? Bitte um Auflistung mit Förderbetrag, Förderzweck, Auflagen, Verwendungsnachweis-Stand und prüfender Stelle."
4. Mitgliederzahl, Vorstandswechsel-Historie, Bilanzwerte
Bekannt: Aktueller Vorstand bestehend aus Bühner, Mosch, Erz; Bühner-Amtszeit „seit fast zehn Jahren" (Eigenangabe in HZ-Snippet, Größenordnung ab 2015/2016); Mitgliedsmindestbeitrag 15 €/Jahr. Eine ältere Quellen-Notiz erwähnt Elli Nerz als stellv. Vors. — vermutlich Vorgänger-Stand vor Hannah Erz.
Offen: Aktuelle Mitgliederzahl, vollständige Vorstandswechsel-Chronik mit Wahlprotokollen, Mitgliedsbeiträge-Aufkommen pro Jahr, Spendeneinkommen pro Jahr, Geldauflagen-Einkommen pro Jahr, Bilanzkennzahlen (Rücklagen, Verbindlichkeiten), Tatsächlicher Personal-Aufwand für Öffentlichkeitsarbeit.
Adressat: Verein selbst (Geschäftsstelle Förderverein-Frauenhaus.hdh@elkw.de) — als gemeinnütziger Verein zu freiwilliger Transparenz gegenüber Spendern und Öffentlichkeit angehalten, aber gesetzlich nicht offenlegungspflichtig.
5. Eigentumsverhältnisse + Mietverhältnis der Schutzhaus-Immobilie
Bekannt: Operative Trägerin Diakonisches Werk Heidenheim (Bahnhofstraße 33 als Postadresse, eigentlicher Schutzhaus-Standort wird aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich kommuniziert).
Offen: Wem gehört die Schutzhaus-Immobilie (Diakonie, Kirchenbezirk, Landkreis, Stadt Heidenheim, Privatperson, Wohnungsgesellschaft)? Gibt es Mietzuschüsse oder Mietverzichts-Vereinbarungen? Wer trägt die Investitionskosten bei Reparaturen/Umbauten?
Adressat: Diakonisches Werk Heidenheim (GF Frank Rosenkranz); Stadt Heidenheim — Liegenschaftsamt; Landkreis Heidenheim — Liegenschaftsamt; Evangelischer Kirchenbezirk Heidenheim.
Recherche-Pfad: Direkte Anfrage Diakonisches Werk Heidenheim zur Eigentümer- und Mietverhältnis-Konstellation; ergänzend Grundbuch-Einsicht (berechtigtes Interesse bei investigativer Recherche zu prüfen) wenn die operativen Sicherheitsanforderungen des Schutzhauses dem nicht entgegenstehen.
Zur redaktionellen Linie: Diese Sektion existiert, weil der Verein bewusst und nachvollziehbar wenig öffentliche Detail-Daten veröffentlicht — was bei Schutzhaus-Strukturen aus Sicherheitsgründen für die Schutzsuchenden auch sinnvoll ist. Die Recherche-Anhaltspunkte werden für investigative Rechercheteams und parlamentarische Initiativen zugänglich gemacht, ohne Sicherheitsbelange der Schutzsuchenden zu berühren — der Fokus liegt auf Förder- und Trägerstruktur, nicht auf operativen Schutzhaus-Details.