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Coexister Germany e.V.

Coexister Germany
Kurzprofil
Typeingetragener Verein
Eintragung8./9. April 2021
SitzDänenstraße 17/18, 10439 Berlin
VereinsregisterVR 38810 B, AG Charlottenburg
EUIDDEF1103R.VR38810B
Vorsitz (2026/27)Büşra Cebi, Luca Kristin Cremer
BeisitzerinnenVeronika Hartmann, Johanna Büchele
Mitgliedsbeitrag24 € (regulär) · 6 € (minderjährig) · 12 € (ermäßigt)
LobbyregisterKein Eintrag (Stand 2026-05)
BundesanzeigerKeine Jahresabschlüsse veröffentlicht
KategorieNGO – Interreligiöser Dialog

Überblick

Coexister Germany e.V. ist ein 2021 in Berlin eingetragener Jugendverein, der nach französischem Vorbild Dialogformate zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser, weltanschaulicher und philosophischer Überzeugungen organisiert. Strukturell ist der Verein als juristisch eigenständiger e.V. konstituiert; programmatisch und konzeptionell knüpft er an die 2009 in Paris gegründete Coexister France an, mit der er über das internationale Netzwerk Global Interfaith Youth Movement (GIYM) verbunden ist.

Eine öffentliche Lobbyregister-Eintragung besteht nicht; im Bundesanzeiger sind keine Jahresabschlüsse hinterlegt — als kleiner e.V. ist Coexister Germany dort nicht offenlegungspflichtig. Substantielle deutschsprachige Kritik an Vorstand, Programm oder Mittelverwendung ist nach Recherchestand 2026-05 nicht dokumentiert. 2025 wurde der Verein mit dem Deutschen Engagementpreis in der Kategorie ,Verbinden' ausgezeichnet (verliehen durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt am 5. Dezember 2025 in Berlin).

Gründung & Leitung

Die formelle Vereinseintragung erfolgte beim Amtsgericht Charlottenburg unter VR 38810 B; nach den Northdata-Publikationen wurde der Verein am 8. April 2021 mit einem fünfköpfigen Vorstand und einer Schatzmeisterin eingetragen, die Veröffentlichung im Vereinsregister datiert auf den 9. April 2021 (Northdata-Eintrag). Der Gründungsanstoß geht auf Sherin Ahmed zurück, die das französische Coexister-Konzept 2014 während eines Studienaufenthalts in Grenoble kennenlernte und nach ihrer Rückkehr nach Deutschland mit weiteren jungen Engagierten die Vereinsgründung vorbereitete. Vor der bundesweiten e.V.-Eintragung bestand eine lokale Vorform: eine Rhein-Neckar-Lokalgruppe (2017–2019), die Carolin Hillenbrand als Studentin mit aufgebaut hatte.

Die Vorstandsbesetzung wechselt im Jahresrhythmus durch Mitgliederversammlungen. Die historische Kontinuität ist auf der Vereinswebsite öffentlich dokumentiert (coexister.de/unser-vorstand):

  • 2021/22 + 2022/23: Carolin Hillenbrand & Yannis Umlauf (Vorsitz); Barbara Hillenbrand (Schatzmeisterin in 2022/23) bzw. Sarah Rahmaini-Wang (Schatzmeisterin in 2021/22); Sherin Ahmed, Hendrik Dierkes, Pauline Pautz, Drilon Abdullahu, Theodor Serbul, Lukas Beigel als Beisitzer.
  • 2023/24: Sherin Ahmed & Pauline Pautz (Vorsitz); Sarah Schwaderlapp (Beisitzerin).
  • 2024/25: Sherin Ahmed & Pauline Pautz (Vorsitz); Sarah Schwaderlapp, Christiane Dorothea Ramm, Luca Kristin Cremer (Beisitzerinnen).
  • 2025/26: Sherin Ahmed & Johanna Büchele (Vorsitz); Büşra Cebi, Esther Philipps (Beisitzerinnen).
  • 2026/27: Büşra Cebi & Luca Kristin Cremer (Vorsitz); Veronika Hartmann, Johanna Büchele (Beisitzerinnen).

Die Schatzmeister-Funktion wurde laut Northdata-Chronik im August 2023 aus dem Vereinsregister entfernt, gleichzeitig wurde die Satzung geändert. Seit 2024 weist das Register zwei gesetzliche Vertreter aus. Charakteristisch für die Vereinsführung ist eine durchgängige Frauen-Besetzung in der jüngeren Zeit (2025/26 und 2026/27 ausschließlich Frauen im Vorstand) und ein hoher akademischer Anteil — mehrere Vorstandsmitglieder waren oder sind Stipendiat:innen des Cusanuswerks, der Bischöflichen Studienförderung (siehe ↓ Verflechtungen).

Programm

Coexister Germany beschreibt seine Arbeit selbst entlang von drei Säulen (Eigenangabe Vereinswebsite; auch im Profil des Deutschen Engagementpreises):

  1. Dialog: Workshops, Vereinswochenenden, Gesprächskreise und Stadtführungen, in denen junge Menschen unterschiedlicher religiöser oder weltanschaulicher Herkunft persönliche Erfahrungen austauschen — beworben als „Safe Spaces" für interreligiösen Austausch.
  2. Solidaritätsaktionen: Öffentliche Sichtbarkeits- und Solidaritätsaktionen, insbesondere als Reaktion auf antisemitische, antimuslimische und antichristliche Vorfälle.
  3. Bildungsarbeit: Schul-Workshops und Sensibilisierungs-Trainings, in denen ein Peer-to-Peer-Format („junge Menschen für junge Menschen") genutzt wird, um Vorurteile abzubauen.

Der Verein ist seit 2025 Mitglied der internationalen Partnership on Religion and Sustainable Development (PaRD). Zahlen zu Programm-Teilnahmen, Workshop-Frequenzen oder Personalstärke sind auf der Website nicht öffentlich beziffert. Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt (24 € regulär, 12 € ermäßigt, 6 € minderjährig).

Finanzierung

Als kleiner eingetragener Verein ist Coexister Germany im Bundesanzeiger nicht offenlegungspflichtig — Jahresabschlüsse sind dort nach Recherchestand 2026-05 nicht hinterlegt. Eine im Lobbyregister geführte Eintragung mit Aufwands- und Mittelangaben besteht ebenfalls nicht. Damit ist die belastbare öffentliche Datenlage zur Mittelherkunft strukturell dünn; die folgenden Posten stammen aus Eigenangaben des Vereins und aus Pressemitteilungen Dritter.

Belegte Förderbezüge (jeweils mit Primärquelle):

FördererAnlass / BetragZeitraumQuelle
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)Mikroförderung Vereinswochenende; Betrag nicht öffentlich beziffertMai 2024coexister.de
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)Deutscher Engagementpreis 2025, Kategorie „Verbinden". Preisgeld 10.000 € (so beziffert vom Cusanuswerk; DSEE-Pressemitteilung selbst schlüsselt das Gesamt-Preisgeld von 67.500 € nicht öffentlich nach Kategorie auf)verliehen 5. Dezember 2025DSEE-Pressemitteilung
Cusanuswerk (Bischöfliche Studienförderung)Cusanus-Preis2023Cusanuswerk

Die DSEE ist eine 2020 gegründete Bundesstiftung mit Sitz in Neustrelitz, finanziert gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH), zusätzlich gefördert durch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt (Quelle: DSEE-Pressemitteilung 2025). Damit ist Coexister Germany zwar nicht direkt durch ein Bundesministerium gefördert; die DSEE selbst ist aber bundesfinanziert und vergibt den Engagementpreis über eine unabhängige Jury. Die genaue Aufschlüsselung des DEP-2025-Preisgelds nach Kategorie nennt die DSEE-Pressemitteilung nicht öffentlich (Gesamt-Preisgeld 67.500 €, davon 7.500 € für den zweiten Platz des Publikumspreises separat ausgewiesen — siehe Recherche-Anhaltspunkt 4 unten).

Außerhalb dieser drei dokumentierten Förderpositionen liegen keine öffentlich identifizierbaren Förderbeziehungen zu großen privaten Stiftungen (Stiftung Mercator, Stiftung EVZ) oder zum BMFSFJ-Programm „Demokratie leben!" vor — entsprechende Anfragen ergaben jeweils 0 Treffer im Recherchezeitraum 2026-05.

Internationale Struktur

Coexister Germany ist konzeptionell und namensrechtlich Teil eines internationalen Netzwerks, das von Coexister France (gegründet 11. September 2009 in Paris durch den damals 16-jährigen Samuel Grzybowski, Vereinsstatut nach loi 1901) ausgeht. Die deutsche Sektion ist juristisch eigenständig (eingetragener Verein nach deutschem Recht), nicht eine Tochtergesellschaft der französischen Mutterorganisation. Die programmatische Verbindung verläuft über das Global Interfaith Youth Movement (GIYM), eine 2020 etablierte Föderation interreligiöser Jugendinitiativen mit nationalen Vertretern aus Frankreich, Deutschland, Belgien, Österreich, Nigeria, Indien und den Philippinen. Deutsche Vertreterin im GIYM-Team ist Carolin Hillenbrand (frühere Co-Vorsitzende Coexister Germany; Quelle: zeitzeichen.net).

Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Coexister France und Coexister Germany — etwa zu Markenlizenz, Mitgliedsbeiträgen an die Föderation oder gegenseitigen Mittelflüssen — ist öffentlich nicht dokumentiert (siehe ↓ Recherche-Anhaltspunkt 3).

Abgrenzung: Kontroversen Coexister France nicht auf Deutschland übertragbar

Die französische Mutterorganisation steht seit 2013 wiederholt im Zentrum öffentlicher Auseinandersetzungen — kurzfristiger Entzug des Status d'intérêt général durch französische Finanzbehörden 2013; Caroline Fourests Naivitäts-Vorwurf in Le Monde im Januar 2016; der Vorwurf einer Nähe zu Muslimbruderschafts-nahen Strukturen durch die laizistisch-aktivistische Publizistin Fiammetta Venner (Mitherausgeberin ProChoix) im März 2016, von Coexister France öffentlich zurückgewiesen; ein dokumentierter Konflikt mit der französischen Regierung im November 2020 (Le Point: „Coexister, une association dans le collimateur du gouvernement"). Diese Kontroversen betreffen ausschließlich die juristisch eigenständige französische Organisation. Eine inhaltliche oder personelle Übertragung auf Coexister Germany ist nach Recherchestand 2026-05 nicht belegbar; die Erwähnung dient hier ausschließlich der Vollständigkeit gegenüber der ausländischen Konzeptmutter und folgt der Steuerlupe-Pipeline-Konvention zur sachlichen Abgrenzung.

Verflechtungen

Anschrift Dänenstraße 17/18 — geteilter Sitz mit katholischer Gemeinde-Infrastruktur

Die Vereinsanschrift Dänenstraße 17/18, 10439 Berlin-Prenzlauer Berg teilt sich Coexister Germany mit der Katholischen Studierendengemeinde (KSG) Edith Stein, dem Kirchenbauverein St. Augustinus und der katholischen Pfarrei St. Augustinus / Heilige Familie. Die KSG Berlin listet Coexister auf ihrer Website unter „Freundinnen der KSG" und dokumentiert gemeinsame Veranstaltungen, etwa einen Besuch der Dialogeinrichtung House of One im Dezember 2022. Eine formelle Träger-, Untermiet- oder Nutzungsvereinbarung zwischen Coexister Germany und der KSG bzw. dem Erzbistum Berlin ist auf den öffentlich zugänglichen Seiten beider Akteure nicht dokumentiert (siehe ↓ Recherche-Anhaltspunkt 2).

Diese Anschrift-Konstellation ist im Bild des Vereins ein Strukturmerkmal: Ein als interreligiös auftretender Jugendverein teilt die Hausnummer mit einer katholischen Studierendengemeinde und kooperiert dokumentiert mit ihr (siehe „Freundinnen der KSG"-Listing). Das ist nicht skandalös — kleine Vereine ohne eigenes Büro nutzen häufig gewährte Räume oder kohabitieren mit größeren Trägern — wohl aber dokumentierenswert, weil daraus eine nicht-öffentliche Bindung zwischen Trägerstruktur (Erzbistum / KSG) und Vereinsführung entstehen kann.

Cusanuswerk-Personalunion (Bischöfliche Studienförderung)

Drei Personen aus dem aktuellen oder ehemaligen Vorstand sind Stipendiat:innen bzw. Altcusaner des Cusanuswerks — Bischöfliche Studienförderung: Carolin Hillenbrand (Co-Vorsitzende 2021–2023; laut Cusanuswerk „Stipendiatin während ihres Studiums und der Promotion bis Ende 2024"), Johanna Büchele (aktuelle Beisitzerin 2026/27, frühere Co-Vorsitzende 2025/26) und Yannis Umlauf (Co-Vorsitzender 2021–2023). Das Cusanuswerk bestätigt diese Verbindung in seiner Pressemitteilung zur Engagementpreis-Auszeichnung 2025 ausdrücklich und nennt zusätzlich einen Cusanus-Preis 2023 an Coexister Germany (Quelle: cusanuswerk.de).

Die Personalunion ist offen deklariert und damit transparent. Sie zeichnet aber eine Verbindung zwischen der katholischen Begabten-Förderungs-Struktur und der Vereinsführung eines explizit interreligiösen Akteurs — ein Strukturmerkmal, das bei der Einordnung der Vereinslogik berücksichtigt werden sollte.

Wissenschaftliche Anbindung

Carolin Hillenbrand promovierte am Exzellenzcluster Religion und Politik der Universität Münster bei Prof. Dr. Detlef Pollack und ist heute an der Humboldt-Universität zu Berlin am Research Center for Comparative Studies on Religion and Diversity (RCSD) tätig. Die akademische Anbindung an die Religionssoziologie ist offen kommuniziert und stützt die programmatische Selbstpositionierung des Vereins als evidenz-orientierte Dialogarbeit.

DEP-2025: Gemeinsamer Selektions-Faden

Coexister Germany ist einer von fünf Hauptkategorie-Preisträgern des Deutschen Engagementpreises 2025. Die weiteren vier — War Child Deutschland gGmbH (Kategorie „Anstoßen"), Rederei gUG / SPREUWEIZEN (Kategorie „Verändern"), Verein zur Förderung des Frauen- und Kinderschutzhauses Heidenheim e.V. (Kategorie „Bewahren") und EndEndoSilence e.V. (Kategorie „Ich für uns") — werden in der gleichen Steuerlupe-Sammel-Akte parallel dokumentiert. Die Selektion durch die DSEE ist damit kein zufälliger Befund, sondern der konkrete Anlass der hier vorliegenden Rechercheakte.

Parlamentarische Initiativen

Stand 2026-05: Eine Bundestagsdrucksache mit eindeutigem Bezug zu Coexister Germany e.V. wurde bei systematischer Suche unter site:dserver.bundestag.de "Coexister" nicht identifiziert. Die Trefferliste der Suchmaschine enthielt Drucksachen ohne thematischen Coexister-Kontext (Stichprobe: 20/15098, 21/5412, 19/26852 — Volltext-Prüfung jeweils ohne Coexister-Erwähnung). Eine parlamentarische Befassung mit dem Verein auf Bundesebene liegt nach aktuellem Recherchestand nicht vor.

Gegenposition

Substantielle deutschsprachige öffentliche Kritik an Coexister Germany e.V. oder dessen Vorstand ist nach Recherchestand 2026-05 nicht dokumentiert. Eine Stellungnahme der Organisation wurde nicht eingeholt; die folgenden Eigenangaben stammen von der Website des Vereins und aus den Profilen der mit ihm vernetzten Auszeichnungs- und Förderorganisationen.

Coexister Germany beschreibt seinen Auftrag in seinem Profil beim Deutschen Engagementpreis folgendermaßen: „Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung." (Engagiertendetails — Profil 6480) Die eigene Vereinswebsite formuliert den Anspruch als „unseren interreligiösen Austausch weiterhin aktiv zu fördern und zu leben" (coexister.de/verein).

Sachliche Einordnung zur Trägerstruktur: Die in der Sektion Verflechtungen dargestellten Befunde (geteilter Sitz mit KSG / Pfarrei St. Augustinus, mehrfache Cusanuswerk-Personalunion im Vorstand) sind keine Kritikpunkte, sondern strukturelle Beobachtungen zur Trägeranbindung eines explizit interreligiösen Vereins. Eine Reaktion des Vereins darauf liegt nicht vor.

Recherche-Anhaltspunkte

Status-Hinweis: Die folgenden Punkte sind keine Befunde, sondern Lücken in der öffentlich zugänglichen Dokumentation. Sie sind als Anhaltspunkte für vertiefende Recherche, IFG-Anträge oder parlamentarische Anfragen formuliert. Aus ihnen lässt sich nicht auf Fehlverhalten schließen — sie markieren Stellen, an denen die belastbare öffentliche Datenlage endet und investigative Anschluss-Recherche ansetzen kann.

1. Satzungs-Volltext und Gemeinnützigkeits-Status

Bekannt: Coexister Germany ist im Vereinsregister VR 38810 B beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen; die Northdata-Chronik dokumentiert eine Satzungsänderung am 3. August 2023. Der vollständige Satzungstext und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts (Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO) sind öffentlich nicht abrufbar.

Offen: Genauer Wortlaut des Vereinszwecks (deckt er ausschließlich interreligiösen Dialog oder auch weitere Ziele ab?), Art der 2023er Satzungsänderung, aktueller Status der Gemeinnützigkeit, Zeitpunkt der letzten Betriebsprüfung.

Recherche-Pfade: Direkte Einsicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (gegen Gebühr, online über das Registerportal der Länder); IFG-Anfrage an das Finanzamt für Körperschaften Berlin auf Mitteilung der allgemeinen Gemeinnützigkeitseinordnung; Anfrage beim Verein selbst auf Übersendung der aktuellen Satzungsfassung.

2. Trägerschaftsverhältnis Dänenstraße 17/18 — Erzbistum Berlin / KSG

Bekannt: Die Vereinsanschrift ist identisch mit dem Sitz der KSG Edith Stein, des Kirchenbauvereins St. Augustinus und der Pfarrei St. Augustinus / Heilige Familie. Die KSG listet Coexister Germany als „Freundin der KSG" und dokumentiert gemeinsame Aktivitäten. Eine formelle vertragliche Beziehung (Untermietvertrag, Nutzungsvereinbarung, Trägerschaft) ist nicht öffentlich.

Offen: Form und Inhalt der Raumnutzungsvereinbarung, etwaige Mietzahlungen oder Pro-Bono-Überlassung, Mitwirkung der KSG/des Erzbistums an der Vereinsführung (formelle Beirats- oder Aufsichtsfunktionen), gegenseitige Förderbeziehungen.

Recherche-Pfade: Anfrage an die KSG Berlin und an das Erzbischöfliche Ordinariat Berlin auf Auskunft zur Raumnutzungsvereinbarung mit Coexister Germany; Einsicht in die Förderlisten des Erzbistums Berlin (sofern öffentlich); Frage beim Verein selbst nach Art der Anschrift-Beziehung.

3. Markenrechtliche und finanzielle Beziehung Coexister France ↔ Coexister Germany

Bekannt: Coexister Germany ist juristisch eigenständig (e.V. nach deutschem Recht), nutzt aber Namen, Logo und programmatisches Konzept der seit 2009 bestehenden Coexister France. Carolin Hillenbrand fungiert als „deutsche Vertreterin im internationalen Coexister-Team GIYM" (Quelle: zeitzeichen.net). Eine vertragliche Beziehung (Markenlizenz, Mitgliedsbeitrag an die Föderation, gegenseitige Mittelflüsse, einheitliche Programm-Vorgaben) ist öffentlich nicht dokumentiert.

Offen: Existenz und Inhalt eines Markenlizenzvertrags, finanzielle Leistungen Deutschland → Frankreich oder umgekehrt, Verbindlichkeit gemeinsamer Programmstandards, mögliche Mitwirkung der französischen Organisation an Personalentscheidungen oder Programmgestaltung in Deutschland.

Recherche-Pfade: Markenrecherche im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Eintragungen zu „Coexister" und Inhaber; ergänzend EUIPO-Datenbank für EU-Marken; Anfrage beim Verein selbst und bei der französischen Coexister-Organisation auf Auskunft über vertragliche Bindungen; ggf. Frage an PaRD nach Mitgliedsstrukturen (Coexister Germany ist dort gemeinsam mit Coexister France und GIYM als kollektives Mitglied gelistet).

4. DSEE-Förderhöhen und Verwendungsbericht

Bekannt: Die DSEE förderte 2024 ein Vereinswochenende per Mikroförderung (Betrag nicht öffentlich) und verlieh 2025 den Deutschen Engagementpreis in der Kategorie „Verbinden" an Coexister Germany. Das Cusanuswerk nennt 10.000 € Preisgeld; die DSEE-Pressemitteilung beziffert das Gesamtpreisgeld auf 67.500 €, schlüsselt aber die Aufteilung nach Kategorie nicht öffentlich auf.

Offen: Genaue Höhe der DSEE-Mikroförderung 2024 (Betrag, Förderzweck, Verwendungsnachweis), genaue Höhe und Auflagen des DEP-2025-Preisgelds, geplante oder bereits dokumentierte Verwendung des Preisgelds, Auswahlkriterien und Auswahl-Jury der Kategorie „Verbinden".

IFG-Adressaten: Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE), Sitz Neustrelitz — als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts grundsätzlich IFG-anspruchsberechtigt; vorgelagert/ergänzend BMBFSFJ, BMI und BMLEH als finanzierende Bundesministerien.

Mögliche Fragestellung: „Welche Förderbescheide und Zuwendungen sind in den Jahren 2024 und 2025 von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) an Coexister Germany e.V. (VR 38810 B, AG Charlottenburg) ergangen? Bitte um Auflistung mit Förderbetrag, Förderzweck, Auflagen, Verwendungsnachweis-Stand sowie — im Falle des Deutschen Engagementpreises 2025 Kategorie ,Verbinden' — der Aufschlüsselung des Gesamtpreisgelds (67.500 €) nach Kategorie."

5. Personalstärke, Mitgliederzahl und Programmbudget

Bekannt: Coexister Germany ist als kleiner e.V. weder offenlegungspflichtig im Bundesanzeiger noch im Lobbyregister eingetragen. Die Eigenangaben der Website enthalten keine Zahlen zu Mitgliedern, Personalstärke, jährlichen Workshop-Teilnahmen oder zur Gesamthöhe des Vereinsbudgets. Lokalgruppen werden erwähnt (u. a. Rhein-Neckar 2017–2019, Berlin), eine vollständige aktuelle Liste fehlt.

Offen: Aktuelle Mitgliederzahl, hauptamtliche und ehrenamtliche Personalstärke, jährliches Vereinsbudget, Anteil von Drittmittel-Förderung gegenüber Mitgliedsbeiträgen, geographische Verteilung der Lokalgruppen.

Recherche-Pfade: Direkte Anfrage an den Verein auf Übersendung der letzten Jahresberichte oder eines Transparenzdokuments; Einsicht in das Vereinsregister auf eingetragene Lokalgruppen oder Untergliederungen; Auswertung von Förderbeziehungen im Engagement-Profil bei der DSEE.

Zur redaktionellen Linie: Diese Sektion existiert, weil ein als interreligiöser Brückenbauer öffentlich auftretender Verein mit DSEE-Hauptpreis 2025 strukturell ein höheres öffentliches Interesse hat als die Offenlegungspflichten eines kleinen e.V. abdecken — nicht weil hier Anhaltspunkte für Fehlverhalten vorlägen. Die Anhaltspunkte werden für investigative Rechercheteams zugänglich gemacht, damit IFG-Anfragen und parlamentarische Initiativen zielgerichtet möglich sind. Sollten Auskunfts-Antworten oder eine Stellungnahme des Vereins vorliegen, wird der Artikel entsprechend aktualisiert (Versions-Inkrement gemäß Steuerlupe-Pipeline).

Quellen

[1] Northdata: Coexister Germany e.V. — VR 38810 B, AG Charlottenburg (Eintragungs-Chronologie, Vorstandshistorie, EUID)
[5] Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Pressemitteilung Deutscher Engagementpreis 2025 — sieben Projekte ausgezeichnet (5. Dezember 2025)
[8] KSG Berlin: Freundinnen der KSG — Coexister (gemeinsame Veranstaltungen, geteilter Sitz)
[9] Partnership on Religion and Sustainable Development (PaRD): Mitgliedsprofil Coexister Germany / Coexister France / GIYM
Recherche-Protokoll & Methodik
Iter 1: ABCD Z: Z
12 Quellen geprüft 12 zitiert Modell: claude-opus-4-7[1m] Recherche-Dauer: 45 min
CLAUDE.md-Hash: Erstellt: 2026-05-12
Verworfene Befunde und Suchqueries werden im Admin-Bereich vorgehalten — siehe Methoden-Übersicht für das vollständige Schema.
Iter Z — Adversarial Self-Check (drei typed Lücken, öffentlich)
  1. content: Der Wiki-Artikel dokumentiert drei belegte Foerderpositionen, kann aber das Jahresbudget des Vereins nicht beziffern. Damit fehlt die zentrale Groessenordnungs-Information.
  2. mechanic: Die Recherche stuetzt sich fuer Vorstandsbiografien fast ausschliesslich auf Eigenangaben — Northdata-Premium-Sperre verhindert Quer-Check ueber Mehrfachmandate.
  3. meta: Klassifikator-Entscheidung politisch_aufgeladen=0 ist verteidigbar, aber nicht bulletproof — France-Kontroversen und konfessioneller Traegerkontext waeren in politik-sensitiverer Lesart Iter-5-Trigger.
Most-Likely-Blind-Spot: Eine formelle Traegerschafts- oder Untermietvereinbarung zwischen Coexister Germany und KSG bzw. Erzbistum Berlin am Sitz Daenenstrasse 17/18 — wenn sie existiert und finanziell relevant ist, wuerde sie die Selbstdarstellung als unabhaengiger interreligioeser Verein gewichtig relativieren.