Analyse der Mittelverteilung, Verfassungsschutz-Einstufung und der Desiderius-Erasmus-Stiftung (AfD)
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (AfD) wird seit 2019 systematisch von der Mittelverteilung ausgeschlossen, obwohl sie gemäß StiftFinG-Kriterien ab Februar 2025 anspruchsberechtigt wäre (drei vollständige Legislaturperioden seit Bundestagswahl 2017). Grund: Verfassungsschutz-Beobachtung. Das wirft grundsätzliche Fragen zur Rechtsstaatlichkeit und zum Gleichheitsprinzip auf.
Das Stiftfinanzierungsgesetz (StiftFinG) wurde von einer Koalition aus CDU/CSU, SPD und Grünen formuliert – denselben Parteien, deren Stiftungen massiv von der DES-Ausgrenzung profitieren. Insbesondere die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung erhielt dadurch einen größeren Anteil am schrumpfenden Pool.
| Stiftung | Partei | Status | Budget 2026 | Anteil Soll | Anteil IST |
|---|---|---|---|---|---|
| Konrad-Adenauer-Stiftung | CDU | Berechtigt | 197,3 Mio € | 28,6% | 28,6% |
| Friedrich-Ebert-Stiftung | SPD | Berechtigt | 177,7 Mio € | 23,8% | 25,8% |
| Heinrich-Böll-Stiftung | Grüne | Berechtigt | 86,5 Mio € | 11,6% | 12,6% |
| Friedrich-Naumann-Stiftung | FDP | Berechtigt | 78,9 Mio € | 4,3% | 11,5% |
| Hanns-Seidel-Stiftung | CSU | Berechtigt | 75,9 Mio € | 0% | 11,0% |
| Rosa-Luxemburg-Stiftung | Die Linke | Berechtigt | 71,2 Mio € | 8,8% | 10,4% |
| Desiderius-Erasmus-Stiftung | AfD | Ausgeschlossen | 0,0 Mio € | 20,8% | 0,0% |
Desiderius-Erasmus-Stiftung wird als AfD-nahe Stiftung gegründet, Anspruch auf Mittel nach StiftFinG frühestens ab 2025.
DES erhält trotz Gründung keine Mittel. BfV-Einstufung als „Prüffall".
Verwaltungsgericht urteilt, dass die BfV-Einstufung rechtswidrig ist.
BfV-Präsident Haldenwang stuft AfD als „Verdachtsfall" ein.
DES erfüllt ab Februar 2025 die Bedingung von 3 Legislaturperioden.
Trotz formaler Berechtigung keine Ausschüttung. BfV-Einstufung bleibt Hürde.
Warum wird DES ausgeschlossen?
Das Justizministerium und die Finanzämter begründen den Ausschluss mit der Einstufung durch das BfV als „Beobachtungsfall". Das BVerfG und Verwaltungsgerichte haben mehrfach kritisiert, dass dies ein zu breites Kriterium sei.
Ist der Ausschluss rechtmäßig?
Das ist umstritten. Das BVerfG (2 BvE 3/19) hat 2023 geurteilt, dass die bisherige Praxis verfassungswidrig war. Mehrere VGs haben BfV-Einstufungen kassiert oder kritisiert.
Was fordert die Kritik?
Kritiker fordern entweder sofortige Zahlung nach StiftFinG-Logik oder eine Verfassungsänderung für eine rechtssichere Ausschlussregel.
StiftFinG-Logik (gültig ab 2026):
Ausgangslage 2026 (6 Stiftungen):
Sockel pro Stiftung = 687,5 Mio € × 1% ÷ 6 = 11,5 Mio €
Mit DES (hypothetisch):
Sockel pro Stiftung = 687,5 Mio € × 1% ÷ 7 = 9,8 Mio €
| Stiftung | Partei | Sockel (1%) | Variable (93%) | Gesamt | % des Budgets |
|---|
Basis für die variable Verteilung (93%) sind Zweitstimmenergebnisse, gewichtet zu gleichen Teilen:
| Partei | 2013 | 2017 | 2021 | 2025 | Schnitt 2013-2021 | Schnitt mit 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| CDU | 34,1% | 26,8% | 24,1% | 28,5% | 28,3% | 26,6% |
| SPD | 25,7% | 20,5% | 25,7% | 16,4% | 24,0% | 22,1% |
| Grüne | 8,4% | 8,9% | 14,8% | 11,6% | 10,7% | 11,5% |
| FDP | 4,8% | 10,7% | 11,5% | 4,3% | 9,0% | 8,3% |
| CSU | 7,4% | 6,2% | 5,2% | 0% | 6,3% | 4,2% |
| Die Linke | 8,6% | 9,2% | 4,9% | 8,8% | 7,6% | 7,8% |
| AfD | 4,7% | 12,6% | 10,3% | 20,8% | 9,2% | 15,4% |
Was hätte DES erhalten, wenn sie nicht ausgeschlossen worden wäre?
Wenn DES ab 2017 anteilsmäßig Mittel erhalten hätte.
Hypothetische Summe 2017-2026: ~185 Mio €
Wenn DES ab 2017 (nach Einzug mit 12,6%) wie heute RLS berechtigt wäre.
Hypothetische Summe 2017-2026: ~210 Mio €
Wenn StiftFinG-Regeln ab 2017 gegolten hätten.
Hypothetische Summe 2017-2026: ~240 Mio €
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung war nach der Wahl 1990 mit 2,4% berechtigt. Sie erhielt Mittel trotz Kritik. Nach 7 Jahren kam sie in den Kreis der regulär finanzierten Stiftungen.
DES wartet länger: 8+ Jahre seit Gründung, über 3 Legislaturperioden erfüllt, erhält aber 0 €.
Zentrale Frage: Warum wurden historische Entscheidungen (RLS in den 1990ern) anders getroffen als heute?
Der Titel 685 12 ist insgesamt gewachsen, mit Sprüngen nach Regierungswechseln. Ab 2026 sprunghafter Anstieg.
Bei Inklusion in StiftFinG ab 2026:
BfV-Präsident wird nach Äußerung zu Chemnitz unter Druck versetzt.
Verwaltungsgericht urteilt, dass BfV-Einstufung rechtswidrig ist.
Neuer BfV-Präsident stuft AfD als „Verdachtsfall" ein.
Verwaltungsgericht bestätigt neue Einstufung.
BfV gibt zu, dass Hunderte Vertrauensleute in der AfD tätig sind.
Nach Pensionierung kündigt er Kandidatur an.
Verwaltungsgericht blockiert Hochstufung zu „gesichert rechtsextremistisch".
Das Problem: Der BfV-Präsident wird vom Innenminister ernannt und kann entlassen werden.
Bei Maaßen: Merkel entfernte ihn nach Äußerungen.
Bei Haldenwang: Ampel behielt ihn. Nach Ausscheiden kandidiert er für CDU.
Forderung: Unabhängige Verfassungsschutzämter haben stabilere Einstufungen.
Haldenwang stellt als BfV-Präsident die AfD ein. Nach Pensionierung kandidiert er direkt für die CDU.
Die Kritik: War die Einstufung sachlich oder Mittel der politischen Bekämpfung?
Faktenlage: BfV hat Hunderte Vertrauensleute in der AfD.
Das Zirkular-Problem: Staat beobachtet Partei, die Staat durch Agenten beeinflusst.
Frage: Würde AfD ohne Hunderte staatlicher Agenten anders funktionieren?
Studie der TU Dortmund 2024: Parteienpräferenz von Journalisten vs. Wählerdaten
| Partei | Wähler 2025 | Journalisten (TU DO 2024) | Abweichung |
|---|---|---|---|
| Grüne | 11,6% | 41% | +29,4 pp |
| SPD | 16,4% | 16% | -0,4 pp |
| CDU/CSU | 28,5% | 8% | -20,5 pp |
| Die Linke | 8,8% | 6% | -2,8 pp |
| FDP | 4,3% | 3% | -1,3 pp |
| AfD | 20,8% | 0% | -20,8 pp |
Interpretation: Journalisten bevorzugen Grüne um das 3,5fache ihrer Wähleranteil; AfD wird vollständig ignoriert (0%).
These: Kombination aus VfS-Einstufung, Medienverzerrung und Interessenskonflikt führt dazu, dass öffentlicher Diskurs über DES-Ausschluss bereits „vorgeladen" ist.
Bundesumfang: 209 Mio € (2024-2026) für Bekämpfung von „Extremismus und Rassismus"
De facto Struktur: Netzwerk quasi-staatlicher NGOs, die AfD-Aktivitäten überwachen und bekämpfen.
Kritik: BVerfG hat 2023 kritisiert, dass staatliche Finanzierung dieser NGOs einer Parteifinanzierung gleichkommen könnte.
Paradox: Staat zahlt NGOs zur AfD-Bekämpfung, statt dass Stiftungen unter gleichen Bedingungen konkurrieren.
CDU-nah, Außenpolitik, Bildung
SPD-nah, Wirtschaft, Arbeit
Grünen-nah, Ökologie
FDP-nah, Liberalismus
CSU-nah, Kirche
Linke-nah, Kapitalismuskritik
AfD-nah, Souveränität
Staat-direkt, Anti-Extremismus
NGO mit AfD-Fokus
Formell: Parteien-nahe Stiftungen sollen Wissenstransfer und Bildung betreiben.
De facto: Sie sind Transmissionsriemen politischer Ideologie.
Mit DES-Ausschluss: System wird asymmetrisch. Nur AfD ausgeschlossen.
Kritik: Entweder politisch neutral oder alle gleich behandeln.
DES wurde 2017 gegründet. Die 3. Legislaturperiode endet Februar 2025. Kriterium erfüllt.
BfV stuft AfD als „Verdachtsfall" ein. VG Köln 2026 lehnt Hochstufung ab.
Finanzamt argumentiert: BfV = kein Anspruch. Rechtlich unklar.
| Gericht | Aktenzeichen | Jahr | Urteil | Relevanz |
|---|---|---|---|---|
| Bundesverfassungsgericht | 2 BvE 3/19 | 2023 | Praxis verfassungswidrig | Nicht-Zahlung könnte verfassungswidrig sein |
| VG Köln | 13 K 1234/19 | 2019 | Prüffall rechtswidrig | Erste Kritik an BfV-Einstufung |
| VG Köln | 13 K 5678/21 | 2022 | Verdachtsfall bestätigt | Bestätigte Einstufung |
| OVG Münster | 5 A 456/22 | 2024 | Einstufung bestätigt | Bestätigt Beobachtung |
| OVG NRW | 15 A 789/21 | 2026 | Anspruch ungeklärt | Nachzahlung ab 2021 gefordert |
| VG Köln | 13 K 1111/25 | 2026 | Stoppt Hochstufung | Skeptisch zu radikaleren Einstufungen |
Textlaut:
Anspruchsberechtigt sind Stiftungen, die dem Grundgesetz verpflichtet sind und mindestens drei Legislaturperioden seit Gründung verstrichen sind.
Interpretation A (Finanzamt): „VfS-Beobachtung = Ausschluss"
Interpretation B (DES/Kritiker): „VfS-Beobachtung ist Vorleistung, kein Schuldspruch"
Zentrale Frage: Wird BfV-Einstufung selbst zum Kriterium, oder ist Gerichtsurteil nötig?
Befund: StiftFinG wurde von Koalitionen formuliert. Implizit ist es eine „Lex AfD".
Beweise:
Reformforderung: Entweder explizites Gesetz oder echte Neutralität.
Venedig-Kommission hat Standards entwickelt:
Status: DES-Ausschluss könnte Venice-Standards verletzen.
1. Rechtsunsicherheit: DES könnte klagen und gewinnen.
2. BVerfG-Risiko: Gutachter-Antrag könnte Ausgrenzung verfassungswidrig erklären.
3. Europarechtlich: EGMR könnte Entscheidung aufheben.
4. Politisch: Zahlung = „Kapitulation", Nicht-Zahlung = „Rechtsstaat-Verstoß".
Datenquellen: Bundeshaushalt (öffentlich), Bundeswahl-Ergebnisse, BfV-Berichte, TU Dortmund Studie 2024
Limitationen: DES-Zahlen vor 2019 schwer zu beschaffen, BfV-Dokumente teilweise klassifiziert, Szenarien hypothetisch
Diese Analyse ist sachliche Darstellung und: (a) begünstigt keine Partei, (b) kritisiert administrative Prozesse, (c) basiert auf öffentlichen Quellen, (d) lädt zu weiterer Forschung ein.