Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus
Überblick
Das Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus ist ein 1997 gegründetes Netzwerk von 87 Mitgliedsorganisationen in Brandenburg (eigene Angabe Stand 2026; im Gründungsjahr 29 Akteure). Es versteht sich als breites gesellschaftliches Bündnis, das Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Gewerkschaften, Sportverbände und zivilgesellschaftliche Vereine unter einem Dach vereint (aktionsbuendnis-brandenburg.de).
Das Bündnis ist Teil des Beratungsnetzwerks im Landesprogramm „Tolerantes Brandenburg“ und betreibt einen Initiativenfonds, über den lokale Aktionen gegen Rechtsextremismus und Rassismus mit Kleinförderungen bis 300 € aus Spendenmitteln unterstützt werden (Initiativenfonds-Förderkriterien). Während das Bündnis nach außen als offene Plattform ohne eigene Rechtspersönlichkeit auftritt, wird der Initiativenfonds tatsächlich von einem Trägerverein verwaltet — dem Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. (Amtsgericht Potsdam VR 8006 P), der als gemeinnützig anerkannt ist und Spendenbescheinigungen ab 300 € ausstellt.
Die besondere Stellung des Aktionsbündnisses ergibt sich aus seiner Funktion als Legitimationsressource: Die Mitgliedschaft renommierter Organisationen (AWO, DRK, Kirchen, Sportbund) verleiht dem gesamten Beratungsnetzwerk gesellschaftliche Breite und erschwert politische Kritik an einzelnen Netzwerkpartnern.
Gründung & Struktur
Das Aktionsbündnis wurde 1997 als Reaktion auf rechtsextreme Gewalttaten in Brandenburg gegründet. Es entstand zeitgleich mit dem Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ und wurde von der Landesregierung als zivilgesellschaftliches Pendant zur staatlichen Koordinierungsstelle konzipiert (Aktionsbündnis: Selbstdarstellung).
Das Bündnis selbst tritt nach außen ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Koordinierungsplattform auf. Hinter der Initiativenfonds-Verwaltung steht jedoch ein eingetragener Trägerverein „Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V." mit Sitz Mittelstr. 38–39, 14467 Potsdam (AG Potsdam VR 8006 P) — gemeinnützig anerkannt und mit Spendenbescheinigungs-Pflicht. Eigene veröffentlichte Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger sind für den Trägerverein nach §267 HGB nicht zwingend erforderlich (kleine Kapitalgesellschafts-Schwelle), entsprechend liegen für die externe Recherche keine öffentlichen Bilanzen vor.
Der Vorstand des Aktionsbündnisses besteht aus acht Personen, jeweils mit Mitgliedsorganisations-Mandat: Thomas Wisch (Vorsitz, EKBO/Evangelische Kirche), Judith Porath (Stellv. Vorsitz, Geschäftsführerin Opferperspektive e.V.), Birgit Gericke (Stellv. Vorsitz, BBAG e.V.), Florian Görner (#unteilbar Eberswalde), Gabi Jaschke (Paritätischer Brandenburg), Carla Regling (Flüchtlingsrat Brandenburg), Toni Marer (Landesjugendring Brandenburg), Lukas Pellio (#unteilbar-Süd) (Vorstand & Geschäftsstelle). Die Geschäftsstelle in Potsdam wird von Maica Vierkant geleitet und beschäftigt 7 Mitarbeitende.
Personalunion-Befund: Judith Porath ist gleichzeitig Geschäftsführerin der Opferperspektive e.V. und Stellv. Vorsitzende im Aktionsbündnis. Beide Organisationen sind staatlich kofinanzierte Bestandteile desselben Tolerantes-Brandenburg-Beratungsnetzwerks — eine klassische Personalunion auf Vorstands- und Geschäftsführungsebene innerhalb desselben Förderkreises.
Finanzierung
Die Finanzierung ist zweigeteilt:
- Koordinierungsstelle & Beratungsnetzwerk: Finanziert über das Landesprogramm „Tolerantes Brandenburg“. Im Doppelhaushalt 2025/2026 enthält der einschlägige Haushaltstitel 1.784.600 € Bundesmittel pro Jahr aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ plus 100.300 €/Jahr für eine zugeordnete Stelle, ergänzt um Landesmittel (Brandenburg-Haushaltsplan 2025/2026, Einzelplan 02 Staatskanzlei). Die Bundesmittel fließen formal in das Gesamt-Beratungsnetzwerk (Mobile Beratung, RAA, Opferperspektive, Aktionsbündnis u. a.) — die genaue Aufteilung pro Akteur ist aus dem Haushaltsplan nicht direkt ablesbar.
- Initiativenfonds: Gespeist aus Spenden, verwaltet durch den Trägerverein Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V.; vergibt formlose Kleinförderungen bis 300 € für lokale Aktionen ohne andere Fördermöglichkeit (Initiativenfonds). Spendenbescheinigungen erst ab 300 €.
Lobbyregister: Weder unter „Aktionsbündnis Brandenburg" noch unter „Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V." ist ein Eintrag im Lobbyregister des Bundestags auffindbar (Stand 5. Mai 2026). Damit fehlen Pflichtangaben zu Finanzaufwand für Interessenvertretung, obwohl das Aktionsbündnis am 22. Januar 2026 mit dem Forderungspapier an die SPD-CDU-Koalitionsverhandlungen öffentlich politische Forderungen — u. a. nach einem Demokratieförderungsgesetz und mehrjährigen Förderperioden — formulierte.
Eigene Bilanzen des Trägervereins sind nicht öffentlich abrufbar (kleine e.V.-Schwelle nach §267 HGB). Der Bundesrechnungshof prüft das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf Bundesebene; eine spezifische Beanstandung des Aktionsbündnisses ist in der Recherche zum 5. Mai 2026 nicht aufgetaucht.
Mitgliedsorganisationen
Das Aktionsbündnis umfasst rund 90 Mitgliedsorganisationen aus nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Bandbreite reicht von etablierten Wohlfahrtsverbänden bis zu politisch positionierten Vereinen:
Wohlfahrtsverbände & Sozialträger
- AWO Brandenburg
- DRK Landesverband Brandenburg
- Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
- Caritasverband für das Erzbistum Berlin
- Der Paritätische Brandenburg
Gewerkschaften & Verbände
- DGB Bezirk Berlin-Brandenburg
- Landessportbund Brandenburg
- Landesjugendring Brandenburg
Kirchen
- Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)
- Erzbistum Berlin
Zivilgesellschaftliche Vereine
- Opferperspektive e.V.
- demos — Demokratie und Integration Brandenburg e.V.
- Flüchtlingsrat Brandenburg
Die Mischung aus Mainstream-Organisationen und politisch positionierten Vereinen macht die besondere Dynamik des Bündnisses aus: Die Mitgliedschaft von AWO, DRK und Kirchen verleiht dem Gesamtnetzwerk — einschließlich umstrittener Akteure — gesellschaftliche Legitimation.
Kontroversen
VVN-BdA und „Antifa Bildungskongress“
Auf der Website des Aktionsbündnisses wurden Veranstaltungen der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes — Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) beworben. Der bayerische Verfassungsschutz hatte die VVN-BdA viele Jahre als linksextremistisch beeinflusste Organisation gelistet; im Verfassungsschutzbericht Bayern 2022 wurde klargestellt, dass die Beobachtung 2022 eingestellt wurde (Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit durch das Berliner Finanzamt 2021, vgl. Zivilgesellschaft-ist-gemeinnützig; taz). In Brandenburg wird die VVN-BdA nicht als extremistisch eingestuft; die Brandenburger Linksjugend ['solid] ist Korporativ-Mitglied der VVN-BdA Brandenburg.
Darüber hinaus bewarb die Aktionsbündnis-Website einen „Antifa-Bildungskongress“ der Linksjugend ['solid]: Vom 1. bis 3. Dezember 2023 fand auf dem freiLand-Gelände in Potsdam ein antifaschistisches Bildungswochenende statt mit Themen u. a. zu „postmigrantischer Selbstbehauptung nach dem NSU-Komplex", zur „Anastasia-Bewegung" und zu „Transfeindlichkeit in der extremen Rechten" (Aktionsbündnis: Event-Eintrag). Dies wirft die Frage auf, inwieweit ein staatlich mitfinanziertes Bündnis, dem Wohlfahrtsverbände und Kirchen angehören, als Plattform für Veranstaltungen aus dem linksradikalen Spektrum dienen sollte.
AfD-Große-Anfrage zur NGO-Förderung (8. Wahlperiode)
Im November 2025 reichte die AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag eine Große Anfrage mit 49 Teilfragen zur staatlichen Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen ein, ausdrücklich auch zum Aktionsbündnis und seinen Mitgliedsorganisationen (Tagesspiegel; AfD-Fraktion-Pressemitteilung; Nordkurier). Laut der Antwort der Landesregierung wurden NGOs in Brandenburg bis Ende September 2025 mit rund 54,5 Mio. € gefördert; 2024 waren es ca. 58,6 Mio. € an institutioneller oder projektbezogener Förderung über alle Ressorts. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dennis Hohloch begründete die Anfrage mit der Frage, „wie viel Steuergeld an NGOs fließt und welche Organisationen davon abhängig und damit faktisch staatsnah sind" (Tagesspiegel/Nordkurier).
Am 23. Februar 2026 antworteten 48 zivilgesellschaftliche Organisationen mit einer gemeinsamen Protestnote (Sprecher u. a. Oliver Wiedmann, Mehr Demokratie; Thomas Wisch, Aktionsbündnis; Friederike Arndt, Frauenpolitischer Rat) und kritisierten die Anfrage als „politisch motivierte Strategie" und Einschüchterungsversuch (Tagesspiegel, 24.02.2026; Erklärung 23.02.2026). Eine konkrete Drucksachen-Nummer der Großen Anfrage wurde von Tagesspiegel, Nordkurier und der AfD-Fraktion-Pressemitteilung selbst zum Recherche-Zeitpunkt nicht prominent zitiert; sie ist über das Landtags-Dokumentationssystem parldok ableitbar (8. WP, eingereicht November 2025).
Die Protestnote verdeutlicht die Solidarisierungsdynamik innerhalb des Netzwerks: Eine parlamentarische Kontrollanfrage wird nicht als legitimes Instrument demokratischer Kontrolle, sondern als feindlicher Akt gewertet. Die massenhafte Unterstützung der Protestnote durch Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Sportverbände zeigt die Mobilisierungskraft des Netzwerks.
Politische Charakterisierung kritischer Medien
Auf der Aktionsbündnis-Website findet sich eine Sektion „Rechte Medien“ in Form eines Interviews mit dem Soziologen Felix Schilk (Universität Tübingen, Institut für Medienwissenschaften). Darin werden konkrete Medien benannt und charakterisiert: Nius als Projekt eines Multimillionärs mit „Kampagnenjournalismus", Tichys Einblick als „professionalisiertes Online-Blog mit lukrativem Geschäftsmodell", Compact als „offen rechtsextrem", Auf1 mit „Empörungsjournalismus, Verschwörungstheorien und Protestberichterstattung", Apollo News als „rechtslibertär", sowie der Blog von Alexander Wallasch (Aktionsbündnis: Rechte Medien). Die direkte namentliche Charakterisierung benannter Medien durch eine über Bundesmittel und Landesmittel kofinanzierte NGO ist erklärungsbedürftig — insbesondere mit Blick auf das BFH-Urteil zu Attac (10. Januar 2019, V R 60/17), das die Grenzen politischer Aktivität gemeinnütziger Organisationen schärfte (§ 52 AO).
Verflechtungen
Das Aktionsbündnis fungiert als Dachstruktur, die die Verbindung zwischen dem staatlichen Landesprogramm „Tolerantes Brandenburg“ und der organisierten Zivilgesellschaft herstellt. Es bildet — zusammen mit demos (Mobile Beratung) und der Opferperspektive (Opferberatung) — das Kerndreieck des Brandenburger Beratungsnetzwerks.
Die Besonderheit: Durch die Mitgliedschaft von rund 90 Organisationen entsteht ein Netzwerk mit erheblichem gesellschaftlichem Gewicht. Kritik an einzelnen Akteuren (etwa der Opferperspektive oder demos) wird durch die Solidarisierung des gesamten Bündnisses — einschließlich AWO, DRK und Kirchen — als Angriff auf „die Zivilgesellschaft“ gerahmt.
Parlamentarische Initiativen
Gegenposition / Stellungnahme des Aktionsbündnisses
Das Aktionsbündnis und seine Mitgliedsorganisationen haben zu praktisch allen oben dargestellten Befunden eine eigene öffentliche Position bezogen. Diese Position ist hier zusammengefasst — nicht als Wertung, sondern damit die Argumentationslinie der Organisation für die Leser dieses Wiki-Eintrags nachvollziehbar ist.
- Zur Trägerverein-Konstruktion: Das Bündnis betont in seiner Selbstdarstellung, dass es eine offene Plattform sei. Der dahinter stehende Trägerverein Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit e.V. wird auf der Initiativenfonds-Seite ausdrücklich als gemeinnütziger Verein benannt, der Spendenbescheinigungen ausstellt. Aus Sicht des Bündnisses ist die Plattform-Funktion mit der Vereinsstruktur kompatibel: Der Verein verwaltet die Mittel, der Bündnis-Charakter spiegelt das Netzwerk der Mitgliedsorganisationen.
- Zur Bewerbung VVN-BdA und „Antifa-Bildungskongress": Das Aktionsbündnis betont, ein offenes Forum zu sein, das Veranstaltungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen bekanntmache. Die bloße Bewerbung einer Veranstaltung bedeute keine inhaltliche Billigung. Die VVN-BdA sei eine seit 1947 bestehende, in Brandenburg nicht als extremistisch eingestufte Organisation der NS-Verfolgten und ihrer Nachkommen; ihre bayerische Beobachtung wurde 2022 eingestellt.
- Zur AfD-Großen-Anfrage: Die Mitgliedsorganisationen argumentieren in ihrer Erklärung vom 23. Februar 2026, dass die Anfrage nicht auf Transparenz abziele, sondern zivilgesellschaftliches Engagement diskreditieren solle. Parlamentarische Anfragen dienten der Kontrolle der Regierung, nicht der Ausforschung von Vereinen; das Engagement gegen Rechtsextremismus sei eine Aufgabe „wehrhafter Demokratie", die staatlich unterstützt werden dürfe (vgl. Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach, parteilos, in der Tagesspiegel-Berichterstattung).
- Zur Lobbyregister-Frage: Soweit das Aktionsbündnis eine Position bezogen hat, vertritt es die Auffassung, dass es als zivilgesellschaftliches Bündnis und nicht als gewerbliche oder berufliche Interessenvertretung im Sinne des Lobbyregistergesetzes auftritt — eine Eintragungspflicht ergebe sich aus der politischen Forderungstätigkeit allein nicht zwingend.
- Zur Sektion „Rechte Medien": Aus Sicht des Aktionsbündnisses ist eine sachorientierte Auseinandersetzung mit Medien, die gezielt rechtsradikale Narrative verbreiten oder entsprechende politische Akteure stützen, Bestandteil der eigentlichen Aufgabe — Aufklärung über Strukturen des Rechtsextremismus. Das Interview mit Felix Schilk wird als externer Beitrag gekennzeichnet, nicht als eigene Verbots- oder Sanktionsforderung.
Diese Sektion fasst die Eigendarstellung des Aktionsbündnisses zu den Hauptkritikpunkten zusammen, ohne sie sich zu eigen zu machen. Steuerlupe weist auf belegte Sach-Differenzen hin: dass eine Aufgabe rechtlich zulässig ist, heißt nicht, dass sie steuer-/struktur-politisch unproblematisch ist; und die Lobbyregister-Pflicht für gemeinnützige Vereine mit politischer Lobby-Tätigkeit ist seit dem Attac-BFH-Urteil 2019 (V R 60/17) und der Lobbyregister-Reform 2024 in der politischen Diskussion.