Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Überblick
Das BIÖG ist eine obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Es betreibt Gesundheitsaufklärung, Prävention und repräsentative Studien zu Sexualverhalten, Suchtmittelmissbrauch und Impfverhalten. Mit einem Jahresbudget von rund 24 Millionen Euro und über 330 Mitarbeitern ist es die zentrale Bundesbehörde für bevölkerungsbezogene Gesundheitsaufklärung. Die Abteilung Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung untersteht der Fachaufsicht des BMBFSFJ — nicht des BMG.
Gründung & Umbenennung
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde 1967 per Ministerialerlass gegründet. Ihr Vorgänger war das Deutsche Gesundheits-Museum, das seit 1949 bestand.
Am 13. Februar 2025 wurde die BZgA per Erlass von Gesundheitsminister Karl Lauterbach in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) umbenannt (BMG Pressemitteilung, 13.02.2025).
Ursprünglich hatte die Ampel-Koalition eine weitergehende Reform geplant: Die Fusion von BZgA-Teilen mit Abteilungen des Robert Koch-Instituts zu einem neuen Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Dieses Vorhaben scheiterte an fehlendem Budget und dem Zusammenbruch der Ampel-Koalition. Die blosse Umbenennung in BIÖG wurde als Notlösung vollzogen — Kritiker sprachen von einer „verpassten Chance" (BVPG) und einem „Ende auf halber Strecke" (Scienceblogs).
Leitung
Historische Direktorinnen und Direktoren:
| Zeitraum | Name | Anmerkung |
|---|---|---|
| 1967–1977 | Wolfgang Fritsche | |
| 1985–2015 | Prof. Elisabeth Pott | |
| 2015–2021 | Dr. med. Heidrun M. Thaiss | |
| 2021–2023 | Prof. Dr. Martin Dietrich | kommissarisch |
| seit Okt. 2023 | Dr. Johannes Niessen | kommissarisch / Errichtungsbeauftragter |
Stellvertreterin: Mechthild Paul, Dipl.-Päd. — leitet zugleich das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und die Abteilung Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung.
Finanzierung
Haushaltsmittel Gesundheitliche Aufklärung (EP 15):
| Posten | 2024 | 2025 | 2026 (Entwurf) |
|---|---|---|---|
| Gesundheitliche Aufklärung | 22,4 Mio. € | 26,4 Mio. € | 24,4 Mio. € |
Drogenprävention:
- 2023: 13,2 Mio. €
- 2024: 9,2 Mio. € (Kürzung um 4 Mio. €)
GKV-Mittel (2016–2021, verfassungswidrig): Zwischen 2016 und 2021 erhielt die BZgA ca. 32–35 Mio. Euro jährlich aus GKV-Beiträgen. Von den 64,7 Mio. Euro, die 2016/2017 zugeflossen waren, wurden lediglich 7,6 Mio. Euro tatsächlich ausgegeben (11,7%). Das Bundessozialgericht erklärte diese Zahlungen 2021 für verfassungswidrig (siehe Kontroversen).
Kontroversen
1. GKV-Finanzierung verfassungswidrig (2021)
Am 18. Mai 2021 urteilte das Bundessozialgericht, dass die Zahlungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an die BZgA gegen das Grundgesetz verstossen. Von 64,7 Mio. Euro, die 2016/2017 zugeflossen waren, hatte die BZgA nur 7,6 Mio. Euro ausgegeben — lediglich 11,7% (GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung 2021).
2. Impfkampagne — Vergaberechtsverstoß (2024)
Der Bundesrechnungshof rügte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wegen Vergaberechtsverstoßes bei der Corona-Kampagne „Ich schütze mich": Das BMG vergab den Auftrag direkt — ohne Ausschreibung — an die Hamburger Agentur BrinkertLück, die zuvor den SPD-Bundestagswahlkampf begleitet hatte. Die Gesamtkosten der Kampagne beliefen sich auf 44,8 Mio. Euro, davon 865.000 Euro für Agenturleistungen. Das BMG wies die Rüge zurück. Es wurde außerdem Strafanzeige wegen Untreue gegen Minister Lauterbach gestellt. Die BZgA / das heutige BIÖG war Durchführungsorganisation, trägt jedoch nicht die institutionelle Verantwortung für die BMG-seitig entschiedene Auftragsvergabe (Tagesspiegel, 2024; Pharmazeutische Zeitung).
3. Laxe Förderkontrolle
Der Bundesrechnungshof beanstandete die Förderpraktiken der BZgA gegenüber einem Dachverband der Sucht- und Präventionsarbeit: Seit 2008 flossen jährlich 5,3 Mio. Euro, zwischen 2003 und 2012 wurde jedoch nur 30 Prozent der Verwendungsnachweise geprüft. Die Behörde förderte diesen Verband damit über einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren mit laxer Kontrolle (Quelle: Bundesrechnungshof-Beratungsbericht, ca. 2015 — Angaben aus Sekundärberichterstattung bestätigt, Primärbeleg BRH-Bericht in Folgerecherche zu verknüpfen).
4. Wissenschaftsrat 2008
Der Wissenschaftsrat kritisierte 2008 unterausgelastete Forschungskapazitäten, ein zu breites Programm und eine unzureichende Publikationsleistung der BZgA.
5. Jugendsexualitätsstudie — 10. Welle (2026)
Die vielzitierte 64%-Headline-Zahl zur sexualisierten Gewalt unter Jugendlichen basiert auf einer breiten Gewaltdefinition, die auch sexuelle Witze und Beleidigungen einschliesst. Weder die Rohdaten noch der verwendete Fragebogen wurden veröffentlicht. Eine kritische Analyse findet sich im Steuerlupe-Blogartikel.
Studien & Programme
- Jugendsexualitätsstudie (seit 1980, 10 Wellen)
- „Gib AIDS keine Chance" / LIEBESLEBEN
- Drogenaffinitätsstudie
- frauen leben (4. Welle)
- Repräsentativerhebung Glücksspielverhalten
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
- „rauchfrei", „Alkohol? Kenn dein Limit", „Trau dich!"
Verflechtungen
Das BIÖG ist eingebettet in ein Geflecht aus Bundesbehörden und Kooperationspartnern:
Position des BIÖG
Das BIÖG beschreibt sich als unabhängige, wissenschaftsbasierte Bundesbehörde, die auf Prävention und Gesundheitsförderung ausgerichtet ist. Zur GKV-Kontroverse (BSG-Urteil 2021) hat die Behörde darauf verwiesen, dass die gesetzliche Grundlage durch den Bundesgesetzgeber geschaffen wurde — die BZgA hat entsprechend den gesetzlichen Auftrag erfüllt. Das BMG wies die BRH-Rüge zur Impfkampagnenvergabe zurück und erklärte, Vergabe und Klassifizierung seien „vorschriftsmäßig" erfolgt. Zur Wissenschaftsrat-Kritik (2008) betonte die BZgA, die Empfehlungen aufgegriffen und Forschungsaktivitäten gestärkt zu haben. Zur Jugendsexualitätsstudie (10. Welle) veröffentlichte das BIÖG ein Infoblatt mit methodischen Klarstellungen und verwies auf die Breite der verwendeten Gewaltdefinition als forschungsstandards-gemäße Entscheidung (BIÖG-Pressemitteilung März 2026; BMG zur BIÖG-Rolle).